Drucksache Nr. 15-0487/2021 S1:
Fassadenbegrünung einer städtischen Immobilie – Langensalzastr.
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.03.2021
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0487/2021 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Fassadenbegrünung einer städtischen Immobilie – Langensalzastr.
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.03.2021
TOP 6.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
die in der Langensalzastraße 18 befindliche städtische Immobilie mit einer geeigneten Fassadenbegrünung zu versehen.

Entscheidung

Die Fassadenbegrünung ist noch vorhanden und vital. Die Begrünung, ein selbstklimmender „Wilder Wein“, wird in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand und der Bausubstanz, d.h. Fassade und Fenster, gepflegt.

In diesem Zusammenhang ist zuletzt in 2020 ein Rückschnitt erfolgt. Zu dieser Zeit hatte der „Wilde Wein“ den Belichtungsquerschnitt einiger Fenster beschränkt und ist durch die Holzfenster nach innen gewachsen. Dies bedeutete einen hohen Pflegeaufwand. Auch ist die Fassade im aktuellen Zustand für eine selbstklimmende Pflanze nicht geeignet. Durch einen höheren Bewuchs wäre die Fassade nicht mehr für Kontrollen zugänglich, sodass Schäden unentdeckt blieben. Daher ist vor einem höheren Bewuchs eine Sanierung erforderlich.

Die Anpflanzung im mittleren Bereich verdeckte zudem die Blitzschutzeinrichtung. Diese muss für Wartungszwecke frei zugänglich sein und muss daher freigeschnitten bleiben.

Bis auf weiteres wird der Fassadenbewuchs daher im Höhenwachstum aus den zuvor benannten Gründen begrenzt werden, hier wird die max. Höhe Oberkante der Fenster im Erdgeschoß als geeignet angesehen.

Alternativ kann auf eine rankende Pflanzenart gewechselt und dazu ein Rankgitter angebracht werden. Auch dies erfordert vorbereitende Maßnahmen an der Fassade. Für eine Fassadenbegrünung in diesem Umfang und einer Sanierung der Fassade sind jedoch keine Haushaltsmittel eingestellt.

Wir empfehlen daher aktuell keine Erweiterung der Fassadenbegrünung.