Drucksache Nr. 15-0487/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Insektenfreundliche Flutlichtanlagen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0487/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Insektenfreundliche Flutlichtanlagen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.3.2.

Mit Drs. 0129/20171 teilte die Verwaltung ihre Entscheidung zu meinen (Änderungs-)Antrag 2601/20162 für insektenfreundliche Leuchtmittel bei der Flutlichtlichtanlage für den SC Elite e.V. mit. Darin wurde ausgeführt, dass bis zum Nutzungsende an der Verwendung der bisherigen Quecksilberdampflampen festgehalten wird. Danach bestehe die Auflage, diese gegen insektenfreundliche Leuchtmittel auszutauschen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wann ist mit einem entsprechenden Leuchtmittelaustausch beim SC Elite e.V. zu rechnen?

2. Um wieviel höher (in Kilowattstunden) ist der Energiebedarf der im Einsatz befindlichen Quecksilberdampflampen im Vergleich zu insektenfreundlichen LED-Lampen seit der Beschlussfassung über Drs. 2601/2016 bis zum vorgesehenen Austausch?

3. Achtet die Verwaltung seit der Beschlussfassung zu Drs. 2601/2016 auf die vorwiegende Verbauung insektenfreundlicher Leuchtmittel bei Flutlichtanlagen und generell bei Lichtkonstruktionen und wenn Nein, warum nicht?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0129-2017
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2601-2016

Antwort der Verwaltung:

1.:
In dem Bewilligungsbescheid vom 08.02.2017 wurde dem begünstigten Verein vom Fachbereich Sport und Bäder die Auflage erteilt, die Leuchtmittel nach deren Nutzungsende – spätestens jedoch bis zum 30.09.2022 – durch insektenfreundliche Leuchtmittel (mit einem geringen Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum) und Gehäuse (Schutzart IP 54, spritzwassergeschützt, Oberflächentemperatur darf 60°C nicht übersteigen) zu ersetzen.
Da die Leuchtmittel zur Zeit noch funktionieren und das Nutzungsende nicht bekannt ist, kann der Austauschzeitpunkt heute noch nicht detailliert benannt werden.

2.:
Die Benennung oder Berechnung einer Differenz des Energiebedarfs zwischen der vorhandenen Beleuchtung und einer nachfolgenden insektenfreundlichen Beleuchtung ist nicht möglich, da weder der vorhandene Energieverbrauch der installierten Quecksilberdampflampen mangels eines gesonderten Stromzählers für die Beleuchtungsanlage noch die Nutzungsstunden für eine Berechnung dokumentiert sind. Darüber hinaus ist keine detaillierte Zukunftsprognose über die nach der Restnutzungsdauer neu zu installierenden Leuchtmittel möglich, da die Anzahl der neuen Leuchtmittel und deren Leuchtstärke (kann zwischen 250 W und 2.000 W variieren) sowie der genaue Austauschzeitpunkt heute noch nicht bekannt sind.
Durchschnittlich kann bei einem Ersatz von Quecksilberdampflampen durch LED-Lampen bei gleichbleibender Leuchtstärke und Spielfeldausleuchtung mit einem reduzierten Stromverbrauch von bis zu 40% kalkuliert werden.


3.:
Die Verwaltung hat für ihre Neubau- und Fördermaßnahmen von Spielfeld Beleuchtungsanlagen im Außenbereich von Sportanlagen den Standard, nur insektenfreundliche Beleuchtung auf Grundlage des NABU Hinweisblattes „Naturverträgliche Stadtbeleuchtung“ (Anlage) zu verwenden. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Leuchtmittel mit einem geringen Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum und die Gehäuse die Schutzart IP 54 aufweisen, spritzwassergeschützt sind und die Oberflächentemperatur 60°C nicht übersteigt.