Anfrage Nr. 15-0486/2018:
Freies WLAN im Freizeitheim Linden

Inhalt der Drucksache:

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Freies WLAN im Freizeitheim Linden

Im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage vom 22. März 2017 hinsichtlich Offenem WLAN im Freizeitheim Linden1 führte die Verwaltung u.a. wie folgt aus:

„Die Begehung, Vorplanung und Kostenermittlung für WLAN erfolgt parallel auch in anderen Stadtteilkultureinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover. Nach Vorlage der Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen der Umfang und die Reihenfolge der Realisierung festgelegt. Dies ist für das II. Quartal 2017 vorgesehen.“

Nach wie vor ist von WLAN, gar von freiem, im Freizeitheim Linden nichts zu merken.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse hat die Reihenfolgeermittlung hinsichtlich der Realisierung für WLAN im Freizeitheim Linden erbracht?

2. Wird es sich bei dem einzurichtenden WLAN um ein freies handeln, also ohne Notwendigkeit der Anmeldung, oder ist trotz gesetzlich festgelegter Haftungsfreistellung für gewerbliche Anbieter von WLAN eine Anmeldung vorgesehen?

3. In ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD die Förderung von Freifunk-Initiativen für den Fall der Regierungsbildung beschlossen. Wörtlich steht dort in den Zeilen 1704 bis 1709 u.a.: „...durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.”

Ist die Verwaltung unter dieser Voraussetzung bereit, die Versorgung des Freizeitheims Linden durch Freifunk Hannover doch noch durchführen zu lassen?


1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0643-2017F1