Drucksache Nr. 15-0485/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bünteweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.03.2014 TOP 3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0485/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bünteweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.03.2014 TOP 3.1.1.

In der Straße „Bünteweg“ stehen an den Einmündungen der Querstraßen wie z. B. Grei­the­weg, Rutenbergstr. etc. jeweils Schilder mit der Aufschrift „Vorfahrt geändert“. Diese Schil­der sind für Ortsfremde missverständlich. Ohne diese Schilder würde für alle verständlich die Re­gel „rechts vor links“ gelten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Können die oben genannten Schilder wieder entfernt werden und, wenn ja, wann?
2. Wird daran gedacht, Verkehrszeichen aufzustellen die die dort z. Zt. geltende Regelung eindeutig erklären?

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Im Bünteweg ist im Jahr 2011 eine Tempo 30-Zone eingerichtet worden. In diesem Zusammenhang wurde im Bünteweg an allen einmündenden Straßen die Vorfahrt regelnde Beschilderung mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) StVO und Zeichen 301 (Vorfahrt) StVO entfernt. Im Verlauf des Bünteweges ist vor jeder einmünden Straße eine Hinweistafel „Vorfahrt geändert“ aufgestellt worden, um insbesondere die ortskundigen Straßenverkehrsteilnehmer in der Einführungsphase auf die geänderte Vorfahrtregelung hinzuweisen.
Die Verwaltung hat veranlasst, dass die Hinweistafeln „Vorfahrt geändert“ jetzt entfernt werden.

Im Bünteweg gilt die rechts-vor-links Vorfahrtregelung, wie in jeder anderen Tempo 30-Zone auch. Diese Vorfahrtreglung ist eindeutig. Weitere Verkehrszeichen werden nicht aufgestellt.