Anfrage Nr. 15-0485/2014:
Bünteweg

Inhalt der Drucksache:

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Bünteweg

In der Straße „Bünteweg“ stehen an den Einmündungen der Querstraßen wie z. B. Grei­the­weg, Rutenbergstr. etc. jeweils Schilder mit der Aufschrift „Vorfahrt geändert“. Diese Schil­der sind für Ortsfremde missverständlich. Ohne diese Schilder würde für alle verständlich die Re­gel „rechts vor links“ gelten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Können die oben genannten Schilder wieder entfernt werden und, wenn ja, wann?
2. Wird daran gedacht, Verkehrszeichen aufzustellen die die dort z. Zt. geltende Re­­ge­lung eindeutig erklären?