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Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt gemäß einem Auftrag des Rates, das Angebot
von elektrischen Leihrollern im öffentlichen Raum über die Sondernutzungssatzung zu
regulieren. Unter anderem sollen die Anzahl der Anbieter und der Fahrzeuge im
innerstädtischen Bereich mit einer Obergrenze versehen werden. Durch den Einsatz von
Geofencing-Technologie soll das Abstellen der Fahrzeuge bei Fahrtende nur noch in
ausgewiesenen Abstellzonen möglich sein. Zudem sollen Sondernutzungsgebühren je
Fahrzeug erhoben werden. Es steht jedoch zu erwarten, dass diese Maßnahmen
überwiegend in der Innenstadt Wirkung entfalten werden. Wie dem wilden Abstellen von E-
Scootern auf den Geh- und Radwegen der äußeren Stadtteile Einhalt geboten werden soll,
ist bislang nicht ersichtlich.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele E-Scooter sollen nach aktuellem Stand der Dinge im Gebiet des
Stadtbezirks maximal angeboten werden dürfen?
2. An welchen Stellen im Stadtbezirk beabsichtigt die Stadtverwaltung, unter der
Verwendung von Geofencing-Technologie Abstellzonen für E-Scooter auszuweisen?
3. Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung dem wilden und regelwidrigen Abstellen von E-
Scootern auf den Geh- und Radwegen im Stadtbezirk Einhalt zu gebieten, falls dort
keine Abstellzonen ausgewiesen werden sollen?