Drucksache Nr. 15-0484/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reparaturarbeiten Kötnerholzweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0484/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reparaturarbeiten Kötnerholzweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.1.3.

Ende 2013 wurden die Umgestaltung des Kötnerholzweg, nach mehr als einjähriger
Bautätigkeit, abgeschlossen. Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums wurden die
Einmündungsbereiche zu den Stichstraßen aufgepflastert.
Diese Pflasterung begann sich bereits wenig später stellenweise zu lockern, sodass schon nach
wenigen Monaten Steine großflächig gegen einander verschoben und einzelne Steine brachen.
Erste Ausbesserungsarbeiten mit Asphalt wurden daher, zum Beispiel im Bereich des
Schmuckplatzes, schon 2016 vorgenommen.
Mitte Februar diesen Jahres wurden die Einmündungsbereiche für einige Tage komplett
gesperrt, die schadhafte Pflasterung mit Baggern und Radladern entfernt und anschließend
komplett neu gepflastert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es normal, dass bereits nach wenigen Jahren Pflasterungen dieser Art solche Schäden
aufweisen und wie sind die Schäden entstanden?

2. Wie teuer waren die Ausbesserungsmaßnahmen und ist mit weiteren Folgekosten zu rechnen?

3. Muss die Stadt für den Schaden aufkommen oder können ggf. Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden?

Text der Antwort

Zu 1.:
Es ist nicht normal, dass nach wenigen Jahren solche Schäden auftreten. Bei Pflasterarbeiten sind einige grundlegende Regeln zu beachten, damit eine Dauerhaftigkeit gewährleistet werden kann. Im konkreten Fall waren die durch die Baufirma eingebauten Fugen- und Bettungsmaterialien nicht für den Einsatzzweck geeignet und maßgeblich schadensverursachend, sodass noch nach relativ kurzer Zeit ein Schadensbild eingestellt hat, das behoben werden musste.

Zu 2. und 3.:
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen bei der Schadensbehebung keine Kosten. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um die Beseitigung eines Gewährleistungsmangels durch die Baufirma.
Um eine weitere Verbesserung des Aufbaus zu erzielen, wird bei dieser Gelegenheit das vorhandene Pflaster d = 8 cm gegen ein dickeres Pflaster
d = 10 cm ausgetauscht. Lediglich die Materialkosten werden seitens der Stadt getragen (ca. 6.000).