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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Verlust der Parkplätze Am Hohen Ufer während der Sanierung der
Ufermauer
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 11.03.2013
TOP 8.1.2.
Beschluss
1.) Die Verwaltung nimmt dahingehend Kontakt mit dem Landtag auf, dass behinderte Personen mit Anliegerausweis den Parkplatz während der Bauarbeiten ab dem späten Nachmittag und in der Nacht nutzen dürfen.
2.) Personen aus der Altstadt mit Anliegerausweis dürfen während der Bauarbeiten mit dem Ausweis auch am Marstall parken.
Entscheidung
Dem Antrag wird teilweise gefolgt:
Zu 1 :
Der Antrag wird abgelehnt.
Frühere Anfragen bei der Landtagsverwaltung wurden bereits negativ beantwortet. Aus Sicherheitsgründen ist eine Öffnung des Parkplatzes nicht möglich.
Zu 2:
Dem Antrag wird gefolgt.
Vor den Gebäuden Am Marstall 5-23 wird die vorhandene Doppelnutzung Parkscheinpflicht/Bewohnerparkplätze aufgehoben und die Plätze als reine Bewohnerparkplätze ausgewiesen.
Durch die verschiedenen größeren Baumaßnahmen im Bewohnerquartier Altstadt
(GBH, VHS mit Wohnbebauung, Mauersanierung am Schloßparkplatz) ist der Parkraum, der den Bewohnern zur Verfügung steht, stark eingeschränkt. Daher werden die o. g. Plätze als Ausgleich für die Zeit der Baumaßnahmen angeboten.