Drucksache Nr. 15-0483/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Bezirksratsmitglied Henning Hoffmann Einsatz nur insgesamt eines Teams des städtischen Ordnungsdienstes am Wochenende im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.03.2025
TOP 5.10.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0483/2025 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Bezirksratsmitglied Henning Hoffmann Einsatz nur insgesamt eines Teams des städtischen Ordnungsdienstes am Wochenende im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.03.2025
TOP 5.10.

Vor ca. einem halben Jahr war an Wochenenden vom städtischen Ordnungsdienst der Stadt Hannover insgesamt nur ein einziges zweier Team für das gesamt Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover im Einsatz. Dies kommt mir bei der Größe und Einwohneranzahl von Hannover erschreckend wenig vor um alle Einsätze zeitnah und zufriedenstellend zu bedienen.

Daher frage ich die Verwaltung
1. Ist nach wie vor an Wochenenden nur ein einziges Team des Ordnungsdienstes der Stadt Hannover unterwegs oder wurde die Zahl inzwischen erhöht?
2. Falls weiterhin nur ein einziges Team an Wochenende unterwegs ist, wie stellt sich die Verwaltung vor, dass zwei Menschen alleine das gesamte Stadtgebiet angemessen und wirksam bedienen können, insbesondere unter Beachtung der Ansicht der Landespolizei Niedersachsen für den Erhalt der öffentlichen Ordnung nicht zuständig zu sein?
3. Wie groß ist die Durchschnitts- und Medianzeit zwischen der Verständigung des Ordnungsdienstes und dem Eintreffen am Einsatzort?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1.
Aktuell sieht der Dienstplan des Städtischen Ordnungsdienstes (SOD) an Wochenenden (Freitag/Samstag) mit dem derzeitigen Personalbestand in der Regel den Einsatz von mindestens 3 Teams vor, dabei liegt der Fokus in der Verstärkung des Spätdienstes. In Abhängigkeit von Personalausfällen, z. B. aufgrund von Erkrankungen, die auch den SOD treffen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich an einem konkreten Samstag weniger Teams im Dienst befinden. Der Städtische Ordnungsdienst befindet sich aufgrund des Ratsbeschlusses von 2024 (DS 1265/2024 und 2029/2024) sowohl personell, als auch organisatorisch und technisch in einem Veränderungsprozess, dabei wird auch das Personal erheblich verstärkt, so dass zukünftig auch am Wochenende mehr Personal zur Verfügung stehen wird. Die entsprechenden Auswahl- und Einstellungsverfahren laufen bereits. Sonntags ist der Städtische Ordnungsdienst außer zu Sondereinsätzen grds. nicht im Dienst.

Zu Frage 2.
Gemäß § 1 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG), obliegt die Gefahrenabwehr den Verwaltungsbehörden (hier LHH) und der Polizei als gemeinsame Aufgabe. Die Polizei wird tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Verwaltungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Konkret bedeutet diese subsidiäre Eilzuständigkeit unter anderem, dass die Polizei vorbehaltlich von eigenen prioritären Aufgaben dann die originären Aufgaben der Verwaltungsbehörde übernimmt (z.B. bei Lärmbeschwerden), wenn der Städtische Ordnungsdienst nicht mehr im Dienst ist.

Zu Frage 3.
Die erfragten Daten zur Eintreffzeit des Städtischen Ordnungsdienstes werden statistisch nicht erfasst und können somit nicht ausgewertet werden. Im Gegensatz zum Rettungsdienst gibt es keine rechtlich vorgeschriebene Eintreffzeit. Der Städtische Ordnungsdienst priorisiert die Einsätze bei Meldungseingang nach Dringlichkeit.