Die Beschlussdrucksache 0146/2021 stellt neben der Vergleichsvereinbarung umfassende Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxid-Immissionen in der Landeshauptstadt Hannover zusammen.
1. Welche Folgen hat die Nichteinhaltung des über das Jahr gemittelten NO
2-Immissoinswertes von 40 µg/m³ nach dem Jahr 2020 über ein Jahr und über mehrere Jahre in Folge für die Vergleichsgrundlage?
2. Ist beabsichtigt, in den Rechtsstreit wieder einzutreten, falls der Vergleich nicht 1 : 1 von den zuständigen Gremien verabschiedet wird?
3. Für eine forcierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität ist ein leistungsfähiges Stromversorgungsnetz erforderlich. Z.B. entsprechen 10 Lademöglichkeiten á 100 kW in Summe 1 MW elektrischer Leistung. Warum wird vor diesem Hintergrund die Maßnahme 14 „Absprache mit der enercity Netzgesellschaft mbH über Netzinfrastruktur“ nur bei Bedarf vorgesehen?