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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Schmalz
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Schmalz die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 2 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden - Limmer vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Frau Schmalz hat mitgeteilt, dass sie ihren Wohnsitz nach außerhalb des Stadtbezirks verlegt hat. Im Einwohnermeldeverzeichnis ist die Ummeldung erfolgt. Aufgrund des Verlustes der Wählbarkeit verliert Frau Schmalz damit ihren Sitz im Stadtbezirksrat Linden-Limmer. Der Sitzverlust ist vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer festzustellen.
18.63.10
Hannover / 20.02.2020