Drucksache Nr. 15-0482/2019:
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Nord
 
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15-0482/2019
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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord bei Bezirksratsherrn Sebastian Ricken gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Sebastian Ricken hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Stadtbezirksrat Nord aufgeben wolle. Daher endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Nord gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind durch den Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.13 
Hannover / 12.02.2019