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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord bei Bezirksratsherrn Sebastian Ricken gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Sebastian Ricken hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Stadtbezirksrat Nord aufgeben wolle. Daher endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Nord gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind durch den Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.13
Hannover / Feb 12, 2019