Anfrage Nr. 15-0481/2018:
Sonderprogramm zur Straßensanierung „Grunderneuerung im Bestand“ – Am Rohgraben

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Sonderprogramm zur Straßensanierung „Grunderneuerung im Bestand“ – Am Rohgraben

Sonderprogramm zur Straßensanierung „Grunderneuerung im Bestand“ – Am Rohgraben

In der Sitzung vom 6.12.2017 wurden dem Stadtbezirksrat die nächsten Maßnahmen für die Straßensanierung "Grunderneuerung im Bestand" vorgestellt. Eine der zu sanierenden Straßen ist "Am Rohgraben", in der in den letzten Jahren auf einem Grundstück mehrere Wohnhäuser neu errichtet wurden. Für die Anschlussleitungen zu diesen Gebäuden musste auch die Straße geöffnet werden. Die entsprechenden Öffnungen sind bis heute nur notdürftig verschlossen.

Nach unseren Informationen muss der Verursacher die Kosten für die Wiederherstellung der Straße übernehmen, welche durch die Stadt Hannover durchgeführt wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Müssen diese Einnahmen zweckgebunden für die Wiederherstellung der Straße verwendet werden?
2. Würden solche Einnahmen bei der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung auf den Gesamtbetrag der Maßnahmen oder auf den Kostenanteil der Anlieger bzw. der Landeshauptstadt angerechnet werden?
3. Warum wurde die Straße bisher noch nicht wiederhergestellt?