Antrag Nr. 15-0480/2004:
Beibehaltung der Rechts vor Links-Vorfahrtsregelung in der Lange-Hop-Straße / Gefahrensicherung Ecke Sudetenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Beibehaltung der Rechts vor Links-Vorfahrtsregelung in der Lange-Hop-Straße / Gefahrensicherung Ecke Sudetenstraße

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Vorschläge A und B der Verwaltung in der Beschlussdrucksache 15-2308/2003
nicht zu realisieren und statt wie in Vorschlag A (Wartelinien zu markieren), einen
Fußgängerüberweg (z.B. Zebrastreifen) im unteren Bereich der Sudetenstraße aufzubringen
(siehe Anlage).

Begründung

Die Vorschläge der Verwaltung in o.a. Drucksache sind insofern nicht sinnvoll, da eine
Halte-Markierung evtl noch mehr Verwirrung bei Autofahrern und Fußgängern bewirken
würde und eine Aufhebung der Regelung zu schnellerem Fahren verleiten würde. Hier ein
generelles Problem, da alle drei Straßen breit und gut ausgebaut sind!
Statt die Kosten für eine Markierung bereitzustellen wäre es eher sinnvoll diese in einen
Fußgängerüberweg (z.B. Insel oder Zebrastreifen) im unteren Bereich der Sudetenstraße
zu investieren. Hier nämlich liegt der eigentliche Gefahrenpunkt. Zum Einen für die
Passanten (viele Schüler!), zum Anderen wegen der schlechten Sichtverhältnisse für die
Autofahrer. Ein Überweg an dieser Stelle würde die selbst noch in diesem Bereich
permanente Geschwindigkeitsüberschreitung drosseln, ein langsameres Zufahren auf die
wie gesagt schlecht einsehbare Kreuzung bewirken und den Fußgängern aus Richtung
Döhrbruch eine sichere Überquerung ermöglichen.