Drucksache Nr. 15-0479/2025:
Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße,
erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0479/2025
3
 

Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße,
erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße - Ausweisung gemischter Bauflächen (MK, MU) für Gewerbe, Einzelhandel, Büro, Wohnen und Gemeinbedarf - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Auswirkungen auf das Klima werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens geprüft.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 65 bzw. seiner 2. Änderung, welche dieses als Gewerbegebiet bzw. Kerngebiet ausweisen.

Ursprünglicher Anlass für die Planaufstellung waren Bestrebungen der Grundstückseigentümerin der Otto-Brenner-Straße Nr. 9, die Bestandsgebäude durch einen Neubau mit Einzelhandel- und Hotelnutzung zu ersetzen. Nachdem sich die Eigentümerin von diesem Vorhaben distanziert hat, konnte das Verfahren nicht fortgeführt werden.

Ausschlag für die Fortführung des Verfahrens haben nun verschiedene Entwicklungsideen auf mehreren Grundstücken innerhalb des Plangebietes gegeben. Ein konkretes Projekt wird wiederum auf dem Grundstück Otto-Brenner-Straße 9, dem Standort des innerstädtischen großflächigen Baumarktes, von der neuen Eigentümerin vorangetrieben. Deren Planungen sehen den Erhalt der ebenerdigen Einzelhandelsnutzung und eine Ergänzung durch eine Wohnnutzung in den Obergeschossen vor.

Das konkrete Vorhaben soll nunmehr zum Anlass genommen werden, ein gemischtes Quartier im Sinne einer modernen, durchmischten Stadt zu ermöglichen. Die Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzung an diesem Innenstadtstandort soll gesichert und durch mehr Wohnen ergänzt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen soll im nördlichen Teil des Plangebietes daher ein Kerngebiet (MK) und im südlichen Teil des Plangebietes ein Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen werden. Entlang der Stiftstraße sieht die Planung die Schließung der Blockrandbebauung vor. An der Langen Laube soll die bestehende Bebauungs- und Nutzungsstruktur gesichert werden.


Entlang der Straßen wird eine aus dem Bestand abgeleitete IV/V-Geschossigkeit angestrebt. Der Hochpunkt (DGB-Gebäude) an der Ecke Otto-Brenner-Straße/Goseriede soll als Landmarke und Denkmal gesichert werden. Im Blockinnenbereich sollen zukünftige Entwicklungen durch das neue Planungsrecht strukturiert und gesteuert werden, es wird eine bis zu IV-geschossige Bebauung geplant.

Der ursprünglich auf das Grundstück Otto-Brenner-Straße Nr. 9 beschränkte Geltungsbereich wird auf weitere Gebiete des Baublockes erweitert, um die bauliche Nutzung im gesamten Block neu zu ordnen.

Die veränderte Planung sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches erfordern eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB.

61.11 
Hannover / Feb 18, 2025