Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.07.2019
TOP 9.4.1.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt eine generelle Durchfahrtsperre für LKW ab 7,5 t Gesamtgewicht in der Straße Alt-Vinnhorst zwischen Beneckeallee und Schulenburger Landstraße zu veranlassen. Busse des GVH, Zulieferverkehr sowie Fahrzeuge der Feuerwehr und der Polizei sind hiervon ausgenommen.
Entscheidung
Dem Antrag wird gefolgt.
In einem ersten vorbereitenden Verfahrensschritt wird derzeit die Abstufung der heutigen Kreisstraße (K13) zur Gemeindestraße durchgeführt (DS 1909/2019).
Nach erfolgter Abstufung ist vorgesehen, im Rahmen einer Teileinziehung die Widmung der Straße Alt Vinnhorst dergestalt zu ändern, dass Schwerlastverkehr nicht mehr zulässig ist.
Dadurch wird es möglich, den betreffenden Straßenabschnitt mit einem LKW-Fahrverbot zu beschildern und nur noch Anliegerverkehre zuzulassen. Zur Teileinziehung wird den politischen Gremien eine separate Drucksache zum Beschluss vorgelegt.