Anfrage Nr. 15-0479/2015:
Zaunwerbung

Inhalt der Drucksache:

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Zaunwerbung

Die Zaunwerbung hat in einem erschreckenden Maße zugenommen. Es scheint so, als ob Grundstückseigentümer die Zaunflächen regelrecht vermarkten. Das gilt auch für öffentliche Grundstücke. Jedenfalls ist dieses eine Verschandelung der Stadtlandschaft.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kriterien gelten für solche Werbung?
2. Auf welche Weise kann man diese unschöne Werbung eindämmen?
3. Wer ist bei der Stadt für die Zulassung zuständig mit welcher Maßgabe (z. B. am Zaun der Grundschule am Sandberge)