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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Können weitere Schulhöfe geöffnet werden?
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.03.2026
TOP 7.6.
In vielen Städten Deutschlands werden immer mehr Schulhöfe nach Schulschluss zum Spielen und zum Beispiel für sportliche Aktivitäten freigegeben. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ist das bereits in der Grundschule Loccumer Straße der Fall. Der freie Zugang eröffnet Kindern und Jugendliche insbesondere in dicht besiedelten Quartieren neue Freizeitmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Bestehen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel Pläne, weitere Schulhöfe nach Schulschluss für Kinder und Jugendliche zu öffnen?
2) Wurden für einige Schulen im Stadtbezirk bereits entsprechende Prüfungen vorgenommen?
3) Welche Voraussetzungen müssten ggf. geschaffen werden, damit eine solche Öffnung an weiteren Schulen möglich wird?
Antwort der Verwaltung
1) Die Verwaltung steht Schulhoföffnungen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie werden jedoch nur umgesetzt, wenn es hierzu eine gemeinsame Haltung mit der betroffenen Schule gibt. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen seitens der Verwaltung keine Planungen zur Öffnung weiterer Schulhöfe im Stadtbezirk Döhren-Wülfel nach Schulschluss.
Geöffnet sind folgende Schulhöfe in diesem Stadtbezirk:
· GS Loccumer Str.
· GS Beuthener Str.
Geschlossen sind:
· GS Suthwiesenstr.
· GS Kardinal Bertram
· GS Heinrich Wilhelm Olbers
· RS Dietrich Bonhoeffer
· SbpP Glockseeschule
2) Für einzelne Schulen im Stadtbezirk wurden entsprechende Möglichkeiten in der Vergangenheit geprüft.
Grundsätzlich setzt eine Öffnung die Zustimmung der jeweiligen Schulleitung sowie eine entsprechende Stellungnahme unter Berücksichtigung der schulischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen voraus. Die Initiative zur Öffnung geht hierbei üblicherweise von den Schulen selbst aus.
Seitens der Verwaltung erfolgt keine aktive Öffnung von Schulhöfen; insbesondere vor dem Hintergrund der sicherzustellenden Verkehrssicherungspflicht sowie der begrenzten personellen Ressourcen außerhalb der regulären Schulzeiten. Erfahrungen zeigen, dass offen zugängliche Schulhöfe vermehrt von schulfremden Personen genutzt werden, was mit zusätzlichen Nutzungskonflikten und erhöhtem Reinigungs- und Kontrollaufwand verbunden sein kann. Dies muss in die Entscheidung, ob eine Schulhoföffnung umgesetzt werden soll mit einbezogen werden. In diesem Kontext bestehen für die Polizei im Regelfall keine rechtlichen Möglichkeiten, schulfremde Personen allein aufgrund ihres Aufenthalts des Schulgeländes zu verweisen.
3) Für mögliche Öffnungen weiterer Schulhöfe wären zunächst die personellen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen umfassend zu prüfen.
Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht, die organisatorische Betreuuung sowie die dauerhafte Unterhaltung und Kontrolle der Flächen. Dies würde voraussichtlich eine entsprechende Ausweitung der personllen Ressourcen erfordern.
Diese Rahmenbedingungen liegen im Moment nicht vor.