Drucksache Nr. 15-0478/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zur Entscheidung Wasserzulauf siehe Drucks. Nr. 15-2101/2018 S1
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 25.02.2019
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0478/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zur Entscheidung Wasserzulauf siehe Drucks. Nr. 15-2101/2018 S1
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 25.02.2019
TOP 9.2.1.

Die Verwaltung antwortete sehr umfassend über den Antrag vom Stadtbezirksrat Nord über einen neuen Wasserzulauf zum Mittellandkanal – hinter dem Haus, Dörpefeld 46. Der vom Stadtbezirk Nord vorgeschlagene neue Abfluss zum Mittellandkanal wurde aber seitens der Verwaltung aus Kostengründen und aufgrund eines nach Einschätzung der Verwaltung zu umfangreichen Aufwandes abgelehnt. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass meistens bei Schadensfällen die erste Reaktion von den Betroffenen der Ruf nach leistungsstärkeren Kanälen sei. Genau dies wurde jedoch nicht eingefordert, sondern es wurde vielmehr ein konkreter Vorschlag unterbreitet. Dazu führen Sie auf Seite 2 die notwendigen Arbeiten sowie die rechtlichen Aufwände an und einen erheblichen Kostenaufwand.

Im Hinblick auf absehbare Starkregenereignisse auch in diesem Jahr sollte zur Vermeidung von Schäden bei Betroffenen die in der ersten.Entscheidung Nr.: 15-2101/2018 S1 dem Stadtbezirksrat Nord avisierte hydrodynamische Berechnung zeitnah erfolgen, damit eine Umsetzung der Folgerungen daraus umgehend erfolgen kann.


Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wurde in den letzten Jahren eine Überlaufleitung zum Mittellandkanal errichtet?
2. Wenn ja, wo und wie viel hat er gekostet?

3. Wird sichergestellt, dass eine mögliche bauliche Umsetzung der Folgerungen aus den Planungsvarianten im Nachgang zu den hydrodynamischen Berechnungen noch vor Anfang Herbst 2019 vollzogen werden kann?


Antwort zu Frage 1:

Nein, eine solche lokale Einzellösung wurde in den letzten Jahren nicht realisiert.

Antwort zu Frage 2:

Entfällt


Antwort zu Frage 3

Die ersten Ergebnisse der hydrodynamischen Nachrechnung werden uns im Juni 2019 vorliegen. Sofern die Ergebnisse zeigen, dass die für Sanierung bestehender Entwässerungsnetze empfohlenen Überstauhäufigkeiten nicht eingehalten werden, erfolgt in der Entwurfsplanung die Betrachtung möglicher Sanierungsalternativen. In der weiterführenden Ausführungsplanung wird die Lösungsvariante für die Vergabe und Baudurchführung vorbereitet, wozu neben der Abfrage der Kampfmittelfreiheit auch die Erstellung eines Baugrundgutachtens sowie eine umfangreiche Leitungskoordinierung erforderlich ist.

Für diese einzelnen planungs- und vergaberechtlichen Schritte sind entsprechende Fristen einzuhalten, so dass nach Planungsbeginn im Sommer 2019 frühestens mit einem Baubeginn für eine evtl. erforderliche Sanierungsmaßnahme im April bzw. Mai 2020 gerechnet werden kann.

Hier bleibt jedoch noch der Hinweis darauf, dass der Eigentümer des Hauses Dörpefeld 46 den ihm in der Betriebsausschusssitzung am 07.08.2017 empfohlenen Eigenschutz gegen zukünftige Starkregenereignisse in der Form realisiert hat, dass er mit einem Stahlblech entlang der Grundstückskante seine Lichtschächte vor Überflutung gesichert hat. Somit besteht hier keine außerordentliche Gefährdung, sodass eine ordnungsgemäße Sanierungsplanung gemäß den Bemessungsgrundlagen in diesem Einzugsgebiet durchgeführt werden sollte.