Drucksache Nr. 15-0474/2006:
Bebauungsplan Nr. 1683, Tiergartenstraße / Kronsberger Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0474/2006
6
 

Bebauungsplan Nr. 1683, Tiergartenstraße / Kronsberger Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1683
    - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Die geplante Einrichtung für betreutes Wohnen ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist fußläufig gegeben. Einkaufsstandorte und sonstige Infrastruktureinrichtungen sind in der Nähe vorhanden.

Kostentabelle

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1683 entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Begründung des Antrages

Die Deutsche Post AG hat ihr Grundstück Tiergartenstraße 132 im Jahr 1999 an den jetzigen Eigentümer veräußert. Das Grundstück ist mit einer Bunkeranlage mit einer ein - bis zweigeschossigen Überbauung sowie einer zweigeschossigen Bebauung zur Tiergartenstraße bebaut.

Mieter des Bunkers ist z. Zt. die Deutsche Telekom, die von hier aus einen Teil der Stadt Hannover mit der Telekommunikation versorgt. Mieter des Gebäudes zur Tiergartenstraße und der Gebäude auf dem Bunker ist das Annastift, das die Gebäude als Einrichtungen für Behinderte sowie für Mitarbeiter benutzt. Das Annastift wird den Standort Tiergartenstraße mit Ablauf des bestehenden Mietvertrages aufgeben; an einer Verlängerung des Mietvertrages besteht kein Interesse.

Vor dem Hintergrund des im Jahre 2008 auslaufenden Mietvertrages hat der Eigentümer einen Vorschlag zur künftigen baulichen Nutzung des Gesamtgrundstücks entwickelt
(s. Anlagen 4 - 6).

Der Bereich ist derzeit planungsrechtlich dem nicht beplanten Innenbereich - § 34 BauGB - zuzuordnen. Zur Regelung der künftigen Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Verfahren wird nach neuem Baurecht (BauGB in der seit dem 20.7.2005 gültigen Fassung) weitergeführt.

61.12 
Hannover / 15.02.2006