Drucksache Nr. 15-0473/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wie groß war die Gefahr durch Feinstaub? Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.03.2025 TOP 5.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-0473/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wie groß war die Gefahr durch Feinstaub? Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 13.03.2025 TOP 5.5.

Mitte Februar herrschte laut eines Berichts der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 13. Februar in weiten Teilen Deutschlands eine Inversionswetterlage. Diese sorgte dafür, dass Feinstäube in der Luft nicht abziehen konnten und die Konzentration dieser Partikel anstieg. Feinstäube entstammen vor allem Verbrennermotoren von Pkw und Lkw sowie Industrieanlagen und Holzöfen. Hinzu kam, dass mit Feinstaub belastete Luftmassen aus Polen nach Deutschland gelangten. Dort stehen viele Kraftwerke, die mit Kohle befeuert werden.
Laut Bundesumweltamt wurden in Hannover Werte von 44 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht. Der von der EU festgelegte Grenzwert beträgt 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt sogar einen Grenzwert von höchstens fünf Mikrogramm. Hohe Feinstaubkonzentrationen gefährden massiv die Gesundheit, insbesondere von Menschen mit Atemwegserkrankungen oder Herzproblemen. Deshalb wurde vom Aufenthalt im Freien und von sportlichen Aktivitäten an der „frischen“ Luft abgeraten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Überschritt die Konzentration an Feinstaub auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel kritische Grenzwerte?
2. Bestanden Gesundheitsgefahren für die Menschen im Stadtbezirk und wurden diese ausreichend darüber informiert?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, künftig solche Feinstaubbelastungen zu verhindern?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1.
An der Verkehrsmessstation Göttinger Straße und der Hintergrundstation Lindener Berg wurden im Zeitraum 9. bis 13. Februar 2025 während einer Inversionswetterlage tatsächlich erhöhte Feinstaubwerte der Partikelgröße kleiner 10 µm (PM10) gemessen.
An zwei Tagen überschritten die PM10-Tagesmittelwerte an beiden Messstationen den Tagesmittel-Grenzwert von 50 µg/m³, der maximal 35mal pro Jahr überschritten werden darf. Insgesamt wurden jedoch bisher in 2025 erst drei Überschreitungen dieses Tagesmittel-Grenzwertes registriert, somit ist der von der EU festgelegte Grenzwert bisher eingehalten worden. Der in der Anfrage genannte Grenzwert von 25 µg/m³ ist erstens kein Tagesmittelgrenzwert, sondern ein Jahresmittelgrenzwert, also nicht mit gemessenen Tagesmittelwerten vergleichbar. Und zweitens handelt es sich dabei um den Grenzwert für Feinstaub mit der Partikelgröße kleiner 2,5 µg/m³ (PM2,5), also nicht mit den Messdaten von PM10 vergleichbar. Für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel lässt sich festhalten, dass dort das Auftreten höherer Feinstaubwerte, auch über 50 µg/m³, für zwei Tage zwar wahrscheinlich ist, da auch an der städtischen Hintergrundstationen Werte über 50 µg/m³ gemessen wurden. Dieses führte allerdings zu keiner Grenzwertüberschreitung, da bis zu 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ erlaubt sind.

Zu Frage 2.
Der für Gesundheitsfragen zuständige Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover beantwortet diese Frage wie folgt:
Feinstaub kann bei erhöhten Konzentrationen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und über einen längeren Zeitraum auch zu Schädigungen führen. Aufgrund der Tatsache, dass allerdings nur an wenigen Tagen in der KW7 eine erhöhte Feinstaubbelastung in Hannover gemessen wurde, ist von keiner generellen Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung und speziell im angesprochenen Stadtbezirk Döhren-Wülfel auszugehen. Das Umweltbundesamt hat insbesondere aufgrund der Tatsache, dass diese Belastung in großen Teilen Deutschlands vorgelegen hat, Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma, Allergien und akuten Atemwegserkrankungen empfohlen, vor anstrengenden Freizeitaktivitäten im Freien Abstand zu nehmen. Zudem wurde die Bevölkerung über Fernsehen und Presse ausreichend informiert. Wir verweisen beispielsweise auf den HAZ-Artikel vom 13.2.2025 mit der Kopfzeile „Zu viel Feinstaub: Kein Sport im Freien“.

Zu Frage 3.
Die Stadtverwaltung hat keine Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaub-Emissionen osteuropäischer Kraftwerke und Industrieanlagen. Insofern lassen sich Feinstaubbelastungen, wie sie während Inversionswetterlagen auftreten können, nicht vermeiden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit setzt die Stadt Hannover die Maßnahmen zur Luftreinhaltung um, die im Luftreinhalteplan 2023 festgelegt worden sind. Kurzfristig strengere Maßnahmen im städtischen Einflussbereich, wie Kfz-Fahrverbote für den Zeitraum von Inversionswetterlagen festzulegen, sind nur bei Grenzwertüberschreitungen möglich (vgl. Antwort zu Frage 1).