Drucksache Nr. 15-0471/2018 S1:
Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0471/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Nachtkonzept und Konzept für Großveranstaltungen zur Lärmminderung für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 6.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Nachtkonzept für einen stadtteilverträglichen Partytourismus in Linden-Nord und angrenzenden Quartieren zur Lärmminderung für die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr für die Tage Mittwoch bis Samstag zu entwickeln und dies bis spätestens zur Sitzung am 13.6.2018 dem Bezirksrat vorzulegen.

Parallel ist ein Konzept für Großveranstaltungen in Linden-Nord zu entwickeln.

Das Nachtkonzept und das Konzept für Großveranstaltungen hat einzubeziehen:

- Die Definition von lärmsensiblen Bereichen (Fußgängerzone Limmerstraße, Kioske, Kneipen, Küchengarten, Leinaustraße, Nedderfeldstraße, Schmuckplatz, Noltestraße, Faustwiese, Pfarrlandstraße/Dornröschenbrücke, Friedhofstraße)

- Die Präsenz von Ordnungskräften in Begleitung von Moderator/innen/Sozialarbeiter/innen, die in der Lage sind, deeskalierend und mit persönlicher Ansprache einzuwirken (evtl. als Fahrradstreifen), auch von Ordnungskräften aus dem Sicherheits- und Ordnungskonzept der Stadt Hannover, sofern dies auf Zeiten nach 22:00 Uhr ausgeweitet wird, als Zweierstreifen weiblich und männlich, Akzeptanz durch gute Auswahl von erfahrenen Mitarbeiter/innen (z.B. Lemmermannhaus)

- Die Erstellung einer öffentlich verfügbaren Liste von Ansprechpartner/innen mit Telefonnummern (auch Gastronomie/Kneipen)

- Die Einbindung in die zentrale Rufnummer des Sicherheits- und Ordnungskonzeptes (Ansprechpartner/innen in der Verwaltung, 'Lärmbeauftragte')

- Die Umlenkung von Partygänger/innen durch bauliche Maßnahmen, Begleitungskonzepte zum ÖPNV (wie bereits bei Bei Chez Heinz praktiziert), Lenkung durch Stellplätze von Fahrradbügeln

- Ein Sauberkeits- und Lichtkonzept (Errichtung von Toiletten, Erweiterung des Projekts ‚Nette Toilette’, Öffnungszeiten von bereits bestehenden Toilettenanlagen erweitern, zusätzliche Entsorgungs- und Reinigungsdienste, zusätzliche Mülltonnen, Beleuchtung von Bereichen, die vermüllt und als Ersatztoiletten genutzt werden, Beleuchtung zur objektiven und subjektiven Sicherheit)

- Öffentlichkeitsarbeit (Hinweisschilder, ggf. selbstleuchtend, Regelhinweise, Flyer)

- Die Einbindung der örtlichen Akteure in die Entwicklung des Nachtkonzepts (Anwohner/innen, Faust, Chez Heinz, Gastro, Bezirksrat, Nachbarschaftsinitiative Linden-Nord (NIL), Erstsemesterorganisator/inn/en, Großveranstalter/innen)

- Konzept für Großveranstaltungen hinsichtlich der Zu- und Abfahrten- und -gänge, der Entsorgung, der Toiletten und der Lärmemission

- Evaluation der Maßnahmen (ggf. Messung von Lärm, Bewertung von Einzelmaßnahmen, Einbeziehung von Konzepten anderer Städte)

Zwischennachricht


Mit der DS 1611/2017 hat die Stadtverwaltung ein Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum vorgelegt. Die enthaltenen Bestandteile und Maßnahmen sind augenblicklich in der ersten Umsetzungsphase und wurden dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer in der 1. Sondersitzung am 13.12.2017 vorgestellt. Eine 2. Sondersitzung zur Würdigung und Rückmeldung zu festgestellten und bereits adressierten Problemstellungen im Stadtbezirk ist für den 29.08.2018 geplant. Im Rahmen dieser Sitzung ist es auch möglich, eine Diskussion zu dem Antragsthema „Nachtkonzept“ bzw. den eingebrachten Hinweisen und Punkten zu führen.

Zu dem ebenfalls geforderten Konzept für Großveranstaltungen ist zunächst festzuhalten, dass sich Großveranstaltungen über verschiedenste Attribute teils kumulativ, teils alternativ, definieren. Die in dem Antrag adressierten und genannten Konstellationen erfüllen diese Attribute im Regelfall nicht. Großveranstaltungen wie bspw. das Schützenfest oder das Maschseefest sind durch konkrete Betreiber/Veranstalter geprägt, denen entsprechende Auflagen aufgegeben werden können. Hilfsweise Auflagen nach dem Gefahrenabwehrrecht unterliegen regelmäßig solch hohen Hürden, dass Sie für den Bereich Linden-Nord und den sogenannten Party-Tourismus nicht in Betracht kommen.

Zusammenfassend bleibt für das Thema „Nachtkonzept“ festzuhalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Konzeptionierung einer parallelen Herangehensweise nicht zielführend ist und von der Stadtverwaltung nicht verfolgt wird.