Drucksache Nr. 15-0469/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wochenmarkt Butjerbrunnen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.03.2020
TOP 6.3.8.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0469/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wochenmarkt Butjerbrunnen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.03.2020
TOP 6.3.8.

Anfrage der CDU-Fraktion

Auf dem o.a. Markt, der durchaus Belebung braucht, gab es ein Gerüst, an dem die Marktbeschicker ein Werbe-/ Informationsplakat aufhingen. Dieses Gerüst verfiel, ohne erneuert zu werden. Das Werbebanner existiert noch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Kann die Verwaltung kurzfristig eine Ersatzbeschaffung des Gerüstes vornehmen?
2. Wird die Verwaltung kurzfristig eine Ersatzbeschaffung des Gerüstes vornehmen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage zusammenhängend wie folgt:

Das Gerüst, welches auf dem Butjerbrunnenplatz zum Anbringen eines Werbe-/Infoplakates durch die Händlerschaft benutzt wurde, war Eigentum des Landesverbandes Niedersachsen der Markt- und Schaustellerbetriebe (LVN). Da die Verwaltung nicht Eigentümer des abgängigen Gerüstes ist, kann sie keine Ersatzbeschaffung des Gerüstes vornehmen.
Die Verwaltung hat ein anderes fest installiertes Werbesystem zur Bewerbung der Wochenmärkte, bestehend aus einem ca. sechs Meter hohen Fahnenmasten und einem Banner in der Größe von 80cmx140cm. Auf dem Banner stehen Informationen zum jeweiligen Wochenmarkt. Auch am Butjerbrunnenplatz ist so ein Werbebanner der Stadt Hannover angebracht.