Antrag Nr. 15-0464/2026:
Umwidmung des Gehwegs im Bereich Pilotystraße / An der Weide zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240) und Aufbringung eines entsprechenden Piktogramms

Inhalt der Drucksache:

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Umwidmung des Gehwegs im Bereich Pilotystraße / An der Weide zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240) und Aufbringung eines entsprechenden Piktogramms

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten,
1.
zu prüfen, ob der bestehende Gehweg im Bereich der Einmündung der Pilotystraße in die Straße „An der Weide“ in einen gemeinsamen Fuß- und Radweg umgewandelt werden kann und ob dort das Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ angeordnet werden kann.
2.
Sofern die rechtlichen und verkehrssicherheitlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs erfüllt sind, wird die Verwaltung außerdem gebeten, auf dem Gehweg im Bereich Pilotystraße/An der Weide gut sichtbaren Bodenpiktogramm (Fuß-/Rad-Symbole, analog zu den von der Region Hannover freigegebenen Markierungen) aufzubringen, um die Führung des Radverkehrs eindeutig zu kennzeichnen und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
3.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzustellen, ob und welche flankierenden Maßnahmen (z. B. Anpassung der Beschilderung im weiteren Verlauf der Straße „An der Weide“, ggf. Markierungen im Fahrbahnbereich) erforderlich sind, um eine widerspruchsfreie und sichere Führung des Radverkehrs zu gewährleisten.

Begründung


In ihrer Antwort auf die Anfrage „Piktogramm auf dem Fußweg An der Weide“ (DS Nr. 15-0198/2026 F1) hat die Verwaltung ausgeführt, dass der Gehweg an der Weide, in Höhe der Pilotystraße, bislang nicht für den Radverkehr freigegeben sind und deshalb das Aufbringen von einem Piktogramm, das die gemeinsame Nutzung an dieser Stelle durch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, nicht möglich sei. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Sicherheitsbegehung deutlich, dass Radfahrende faktisch den Gehweg im Bereich Pilotystraße / An der Weide nutzen (u. a. wegen der Absenkung des Gehwegs und der Poller gegen Falschparken) und dies von der Verwaltung als gewünschte Führung zum Fachmarkzentrum beschrieben wurde.
Die derzeitige Situation wird von Verkehrsteilnehmenden als unklar und teilweise gefährlich wahrgenommen, insbesondere aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse und fehlender eindeutiger Regelung, wer wo fahren bzw. gehen darf. Eine rechtssichere Umwidmung des Gehwegs zum gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Anordnung des Zeichens 240 würde die faktische Nutzung legitimieren und klare Rechte und Pflichten für alle Beteiligten schaffen.
Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung zulässig, wenn die Sicherheitsbelange von zu Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vereinbar sind. Durch begleitende Piktogramme kann die Führung des Radverkehrs zusätzlich verdeutlicht und die gegenseitige Rücksichtnahme unterstützt werden, wie es auch in Informationsmaterialien der Stadt Hannover zur gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radwegen beschrieben wird. Auf diese Weise kann die bestehende Konfliktlage entschärft und die Erreichbarkeit des Fachmarktzentrums für den Radverkehr sicherer und attraktiver gestaltet werden.