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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion:
Wie geht’s weiter mit der Machbarkeitsstudie an der IGS-Roderbruch?
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.03.2024
TOP 9.1.2.
Bezugnehmend auf die Antwort Nummer 15-0219/2024 F1 auf die Anfrage aus der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 15.02.2024 TOP 8.1.1 ergeben sich weitere Fragen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
- Bis zu welchem Zeitpunkt ist das Konzept, dass die umfassenden Sanierungsmaßnahmen an der IGS Roderbruch in handhabbare Abschnitte unterteilt fertiggestellt?
- In welcher Reihenfolge wird die Verwaltung die verschiedenen Gebäudeteile dann nach und nach sanieren?
- Wann legt die Verwaltung eine entsprechende Infodrucksache mit dem Zeitplan für die Sanierung vor und wird diese Drucksache bereits eine Aussage dazu enthalten, ob Gelder für die Sanierungsmaßnahmen bzw. deren Planung bereits zum Haushalt 2025/2026 eingestellt werden sollen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1)
Zurzeit stehen weder die zur Erstellung und Koordination eines solchen Konzeptes erforderlichen internen personellen noch die zur Beauftragung externer Planungsbüros erforderlichen finanziellen Kapazitäten zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wird sich zeigen, ob die eingeschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen, um noch in diesem Jahr ein Planungsbüro mit weiteren Planungsschritten zur Unterteilung der Machbarkeitsstudie in finanzierbare Abschnitte zu beauftragen. Angestrebt wird weiterhin eine Beauftragung noch in diesem Jahr.
Zu 2)
Erst nach Erstellung und Abschluss eines solchen Konzeptes können Aussagen zu einer möglichen Sanierungsreihenfolge getroffen werden.
Zu 3)
Aus genannten Gründen ist in 2024 wahrscheinlich nicht mit der Möglichkeit zur Vorlage einer Informationsdrucksache zu rechnen.
In der aktuellen Planung des Teilfinanzhaushaltes 19 für die Jahre 2025/2026 sind keine Mittel für einen größeren ersten Bauabschnitt der zukünftig geplanten Gesamtsanierung der IGS Roderbruch eingeplant, da das verfügbare Investitionsbudget des Fachbereichs Gebäudemanagement für diesen Zeitraum vollständig für andere bereits laufende oder zumindest schon seit langem geplante Baumaßnahmen mit höherer Dringlichkeit eingesetzt werden muss.
Die Verwaltung plant den Umfang und die Reihung von Baumaßnahmen grundsätzlich nach den jeweils aktuellen nutzungsfachlichen Prioritäten in Abstimmung mit baufachlichen sowie schulplanerischen Prioritäten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalkapazitäten. Ziel ist der Erhalt der Nutzbarkeit der Gebäude. Derzeit und in den kommenden Jahren befinden sich für die IGS Roderbruch diverse bauliche Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der IGS Roderbruch weiterhin dauerhaft sicherstellen werden, in der baulichen Umsetzung oder in der Planung. Hierbei wird es sich zunächst um punktuelle strukturelle und bautechnische Verbesserungen handeln.
Eine Gesamtsanierung wird von der Verwaltung weiterhin angestrebt, die Umsetzung wird von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltsrahmenbedingungen und der Entwicklung der Priorisierung parallel erforderlicher Baumaßnahmen an anderen Standorten abhängen.