Anfrage Nr. 15-0453/2026:
Fuß-/Radweg in der Geibelstraße

Inhalt der Drucksache:

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Fuß-/Radweg in der Geibelstraße

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mehrfach mitgeteilt, dass es am Zustand der Fuß- und Radwege in der Geibelstraße keinen akuten Handlungszwang gibt.

Auf dem beiliegenden Foto, aufgenommen auf der südlichen Geibelstraße zwischen Mommsenstraße und Alten Döhrener Straße, ist der aktuelle Zustand des Fuß-/Radweges zu sehen. Diese Nebenanlage ist ein getrennter Fuß- und Radweg gemäß Z241.

Der Fuß-/Radweg besteht hier von der Straße aus gesehen aus einem gepflasterten Teil mit Kleinpflaster, einem geteerten Bereich und dann einem gepflasterten Teil mit Gehwegplatten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welcher der oben beschriebenen Bereiche ist Radweg?
  2. Welcher der oben beschriebenen Bereiche ist Fußweg?
  3. Wann hat die Verwaltung diesen Straßenabschnitt das letzte Mal begangen?