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Zuwendung für das Projekt Selbst Kochen
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Kita Die Kirchenmäuse
Betrag: 1.000,00€
Verwendungszweck: „Projekt Selbst Kochen“
(Beihilfe Nr. 02/2022)
Begründung
Grundlage für die Entscheidung ist der am 26.1.22 gestellte Antrag.
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht.
Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.