Anfrage Nr. 15-0448/2016:
Halteverbotsschild vor Peiner Straße 69

Inhalt der Drucksache:

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Halteverbotsschild vor Peiner Straße 69

Vor dem Grundstück Peiner Straße 69 befindet sich das Verkehrsschild „Halteverbot“ mit dem Zusatz werktags „6 - 13 h“. Es ist nicht zu erkennen, welchen Sinn diese Halteverbotszone an dieser Stelle hat.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welchen Grund gab, bzw. gibt es für das Vorhandensein des obengenannten Schildes?
2. Falls das Schild nicht mehr notwendig ist, wann ist mit einer Entfernung zu rechnen?