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Begrenzungssteine Radwege
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten Stadtbezirk auf die Verwendung von gerillten Begrenzungssteinen als Abgrenzung von Radwegen zu verzichten. Bestehende Radwege mit gerillten Begrenzungssteinen werden im Rahmen der turnusmäßigen Instandhaltung prioritär auf ihre Sicherheit überprüft und bei Bedarf umgerüstet.
Begründung
Radwege sind zentrale Bestandteile einer sicheren und attraktiven Verkehrsinfrastruktur. Gerillte Begrenzungssteine stellen jedoch für Radfahrende ein erhebliches Unfallrisiko dar – insbesondere bei Nässe und/oder bei Dunkelheit.
Auch für andere Verkehrsteilnehmende können die Rillen eine Gefahr darstellen, beispielsweise Inlineskater*innen.