Drucksache Nr. 15-0443/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sachstand zum Wohnbauprojekt „Wohnen am Kastanienpark“
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 06.03.2024
TOP 7.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0443/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sachstand zum Wohnbauprojekt „Wohnen am Kastanienpark“
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 06.03.2024
TOP 7.3.2.

Seit über zwei Jahrzehnten wartet Hannovers Bevölkerung auf eine sinnvolle Nachnutzung des Gebietes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne im Stadtteil Sahlkamp. Dringend benötigter Wohnraum soll hierbei durch das Bauprojekt „Wohnen am Kastanienpark“ entstehen. Entsprechende Beschlussfassungen durch die zuständigen Bezirks- und Ratsgremien liegen seit geraumer Zeit vor.
Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) hatte vor, zum Jahreswechsel 2023/2024, die ersten Wohnungen fertigzustellen. Davon sind wir weit entfernt.
Im Norden Sahlkamps nichts Neues.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie sieht die aktuelle Zeitschiene des Projektes „Wohnen am Kastanienpark“ aus?
2. Was sind die konkreten Gründe für die Verzögerung bzw. wie gedenken Verwaltung und NLG weitere Verzögerungen zu vermeiden?
3. Welche (inhaltlichen) Veränderungen ergeben sich jenseits der Verzögerung beim Projekt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung hat die Projektleitung Baulandentwicklung der NLG zu den vorgenannten 3 Fragen der SPD-Bezirksratsfraktion um Stellungnahme gebeten und von dort folgende Informationen zum Sachstand erhalten:
Zu Frage 1:
Die Ausschreibung zur Kampfmittelerkundung und ggf. -räumung sowie der orientierenden Untersuchungen zu möglichen Altlasten und ggf. deren Beseitigung befindet sich in der Abstimmung. Die NLG plant, diese Leistungen kurzfristig auszuschreiben. Aufgrund des Auftragsvolumens ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich. Mit einem Baubeginn dieser Maßnahmen auf der Fläche ist voraussichtlich Mitte des Jahres zu rechnen. Die Räumung des Geländes wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen bevor mit der Erschließung des Baugebietes begonnen wird.
Zu Frage 2:
Der Bebauungsplan Nr. 1673 ist Mitte des letzten Jahres als Satzung beschlossen worden. Es fehlte jedoch noch die Zustimmung der Region Hannover zur Änderung des Flächennutzungsplans, so dass die Bekanntmachung des Bebauungsplans im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover erst am 25. Januar 2024 erfolgte. Damit ist der Bebauungsplan erst zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig geworden und gibt der NLG Verbindlichkeit bzgl. der weiteren Planung.

Zu Frage 3:
Das Projekt wird gemäß der Vorgaben des Bebauungsplanes/ Städtebaulichen Vertrages/ Erschließungsvertrages umgesetzt. Es ergeben sich keine Änderungen.