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Umbesetzungen im Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
Antrag,
im Patenschaftskomitee des Stadtbezirkes Misburg-Anderten folgende Umbesetzungen/Besetzungen zu beschliessen:
- Stellvertretendes Mitglied im Patenschaftskomitee:
Bisher :
Herr Lukas Wollenzien
Neu:
Herr Klaus Tegeder
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es können sowohl weibliche als auch männliche Vertreter benannt werden.
Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzung liegt beim Stadtbezirksrat und in diesem Fall bei der SPD-Fraktion.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat in seiner Sitzung am 16.12.1981 beschlossen, zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Pflege der Städtepartnerschaften ein Patenschaftskomitee zu bilden. Nach der derzeitigen Geschäftsordnung des Patenschaftskomitees für den Stadtbezirk Misburg-Anderten besteht das Komitee aus 11 Mitgliedern, und zwar 5 Mitgliedern des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, 5 Vertretern der "Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e. V." und einem Vertreter des zuständigen Fachbereichs der Landeshauptstadt Hannover. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen Vertreter.
Das Patenschaftskomitee ist unter anderem zuständig für die Pflege folgender bestehender Partnerschaften unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG):
Bollnäs/Schweden seit 1961
Flekkefjord/Norwegen seit 1970
Kankaanpää/Finnland seit 1970
Morsø/Dänemark seit 1970
Oissel-sur-Seine/Frankreich seit 1969
Shepton Mallet/England seit 1961
Regelmäßig finden gegenseitige Besuche zwischen Vereinen und Verbänden sowie Schulen des Stadtbezirkes und den Partnerstädten in nicht unerheblichem Umfange statt. Ebenso wird jährlich wechselnd eine Internationale Woche durchgeführt, an der Delegationen aller Partnerstädte teilnehmen.
Herr Wollenzien ist aus dem Stadtbezirksrat ausgeschieden, daher ist die Nachbesetzung zu regeln.
18.63.05 BRB
Hannover / Feb 19, 2020