Drucksache Nr. 15-0443/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenumbenennungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und Unterstützungsmöglichkeiten für AnwohnerInnen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.02.2019
TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0443/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenumbenennungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und Unterstützungsmöglichkeiten für AnwohnerInnen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.02.2019
TOP 7.2.3.

Anfang November 2018 veröffentlichte der Beirat „Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten“, der mit der systematischen Überprüfung aller Straßennahmen mit historischen Persönlichkeiten hinsichtlich einer "aktive[n] Mitwirkung in einem Unrechtssystem" betraut ist, seinen Abschlussbericht. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt die Einrichtung und die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats seit 2013 ausdrücklich (Ds 1921/2013 N1). Im Zuge des Projekts wurden stadtweit insgesamt 493 Straßen mit namensgebenden Persönlichkeiten untersucht. Für 17 Straßen wurde letztlich eine Umbenennungsempfehlung ausgesprochen, was einem Anteil von rund 3,5% entspricht. Hierunter fällt auch die General-Wever-Straße im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide. Da mögliche Straßenumbenennungen stadtweit kontrovers diskutiert werden und für die Anwohner*innen ggf. einen gewissen Aufwand nach sich ziehen, ist eine faktenbasierte Debatte an dieser Stelle umso wichtiger.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Welche Straßen mit namensgebenden Persönlichkeiten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide wurden in den letzten 20 Jahren wann umbenannt, weil sich in Bezug auf die jeweils namensgebende Persönlichkeit im Nachhinein Erkenntnisse ergeben haben, die eine Umbenennung erforderlich gemacht haben?


2. Welche Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide wurden in den letzten 20 Jahren wann aus welchen anderen Gründen umbenannt?

3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Verwaltung in organisatorischer und/oder finanzieller Hinsicht für Anwohner*innen, die von einer Umbenennung direkt betroffen sind (bzgl. allgemeinen Informationen, Dokumenten, Ausweisen, Kostenübernahmen etc.)?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die angefragte Zeitspanne von 20 Jahren umfasst den Zeitraum vor der Einführung einer EDV-Datenbank, so dass vor diesem Hintergrund eine manuelle Auswertung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit erfolgt ist. Anhand des Anfragetextes wurden die Vorgänge mit dem reinen Austausch eines Straßennamens aufgeführt. Verfahren, die lediglich Teilstücke umfassen, auf baulichen Veränderungen, Nachverdichtung o.ä. beruhen, aber dennoch für einzelne Anlieger*innen Umbenennungen bedeuten, wurden nicht berücksichtigt.

Zu 1. Seit dem Jahr 1999 haben im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide keine Umbenennungen von nach Persönlichkeiten benannten Straßen, Wegen oder Plätzen stattgefunden, weil biographische Erkenntnisse dies erforderlich gemacht hätten.

Zu 2. 2001 wurde die Bezeichnung Friedrich-Knoblauch-Weg, benannt nach dem Gründer der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft (23.09.1805 – 31.12.1879), im Stadtteil Lahe aufgehoben und die Zuwegung zum dort neu bezogenen Firmensitz des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes zunächst als Stichweg in die Kirchhorster Straße einbezogen. Hintergrund war der durch den Besitzübergang des Gebäudes an den AWD nicht mehr vorhandene Namensbezug.

Mit der Umbenennung der Straße „Alter Kurgarten“ in Adolf-Emmelmann-Straße nach dem Gründer der ehemals in diesem Bereich gelegenen Adolf Emmelmann Betriebs GmbH & Co. KG im Jahr 2002 wurde ein Investorenwunsch aufgegriffen. Zudem korrespondierte die Bezeichnung mit den anderen Straßenbenennungen in der Umgebung.

2004 erfolgte die Umbenennung der „Laher Abfindungen“ in Dahlenburger Weg nach der niedersächsischen Ortschaft. Sämtliche Anlieger*innen wünschten sich die Namensänderung, weil der vorherige Straßenname als Abwertung des Baugebietes empfunden wurde.

Der „AWD-Platz“, wie der der Kirchhorster Straße zugeordnete Stichweg zum Versicherungsgebäude zwischenzeitlich hieß, wurde 2013 in Swiss-Life-Platz umbenannt, da der Allgemeine Wirtschaftsdienst in dem neuen, am Ort ansässigen Unternehmen aufgegangen ist.

Zu 3. Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straßenname und/oder Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen bei der Stelle für Gewerbemeldungen sowie von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderung betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG, Citipost und weiteren mit. Hier werden ebenfalls keine Kosten erhoben. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. u.a. Briefköpfe und Dokumente ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an die oben genannten Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover wird sie jedoch auf ein zumutbares Maß reduziert.