Antrag Nr. 15-0442/2026:
Angepasste Straßensanierungen II

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Angepasste Straßensanierungen II

Antrag

Der Bezirksratsantrag vom 11.11.2024, DS 15-1754/2024 wird wie folgt ersetzt:

Für die in DS 15-0621/2024 F1 genannten Straßen im Stadtbezirk Mitte (im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB)) wird wie folgt verfahren:

  • In der Mars-La-Tour-Str. werden die von der Verwaltung identifizierten Bereiche im Rahmen des GIB erneuert
  • Die Neustädter Straße wird mit den von der Verwaltung vorgestellten Anpassungen (Bordanpassung, zusätzlicher Baumstandort, Aufpflasterung an der Ecke zur Calenberger Str.) im Rahmen des GIB erneuert
  • Die Landschaftsstraße wird mit den von der Verwaltung vorgestellten Entsiegelungsmöglichkeiten zwischen den Baumscheiben im Rahmen des GIB erneuert
  • Die Grunderneuerungen der Straßen Am Kanonenwall & Feuerwehrstraße werden zurückgestellt, bis die Planung für die ehemalige Feuerwache 10 fortgeschritten sind
  • Die Sodenstraße wird ins Deckenprogramm aufgenommen
  • Die Fundstraße wird ins Deckenprogramm aufgenommen
Für die Projekte Am Taubenfelde und Kommendaturstraße/Brandstraße sind weitere Möglichkeiten der Entsiegelung und Begrünung (über Baumstandorte hinaus) in Zusammenarbeit mit FB 67 zu erarbeiten und dem Bezirksrat vorzulegen.
  • Im Fall der Straße im Taubenfelde betrifft dies insbesondere den Bereich des Körnerplatz (siehe Drucksache 15-0191/2025). Außerdem sind neben Baumstandorten auch Teilbereiche für Straßenbegleitgrün im Straßenverlauf zu prüfen.
  • Im Falle der Kommandanturstraße und des Teilabschnitts Brandstraße ist eine großflächige grüne Platzgestaltung anzustreben, bspw. durch die Umgestaltung des Abschnitts der Brandstraße zwischen Kommandanturstr. und Wagenerstraße oder der Kommandanturstr. zwischen Brandstr. und Molthanstr. mit entsprechenden Entsiegelungsflächen.

Begründung

erfolgt mündlich