Anfrage Nr. 15-0442/2021:
Schutz des Zero-E-Parks vor Immissionen durch den Neubau der Ortsumgehung B3Neu

Inhalt der Drucksache:

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Schutz des Zero-E-Parks vor Immissionen durch den Neubau der Ortsumgehung B3Neu

Anwohnerinnen und Anwohner im Zero-E-Park beklagen sich über Lärm- und Lichtimmissionen durch die im November 2020 in Betrieb genommene Ortsumgehung B3Neu. Auf unsere Anfrage in der letzten Sitzung teilte die Verwaltung mit, dass ihr die Lärmentwicklung bekannt sei, zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für B3Neu 1999 der Bebauungsplan 1522 noch nicht festgesetzt gewesen sei, der Lärmschutz daher in der Verantwortung der Landeshauptstadt läge und diese Immissionen bei der Erstellung des Bebauungsplanes geprüft habe (15-0189/2021 F1). Die Verwaltung versäumte es indes dazu Stellung zu nehmen, ob konkret Lärmemissionen durch das Bauvorhaben B3Neu, welches zu dem Zeitpunkt der Verwaltung bekannt gewesen sein muss - bei der Erstellung des Bebauungsplanes geprüft wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Hat die Verwaltung bei der Erstellung des Bebauungsplanes 1522 den Immissionsschutz mit Blick auf das Bauvorhaben B3Neu tatsächlich überprüft und zu welchen Erkenntnissen kam sie?
  2. Welche Maßnahmen sind denkbar und welche beabsichtigt die Verwaltung, um die Betroffenen vor Lärm- und Lichtimmissionen zu schützen und zu wann kann eine Verbesserung der Situation in Aussicht gestellt werden?