Drucksache Nr. 15-0441/2026 S1:
ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Automatisierte Defibrillatoren an Schulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.03.2026
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0441/2026 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Automatisierte Defibrillatoren an Schulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.03.2026
TOP 8.2.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, an allen Schulen und in allen Schulsporthallen im Stadtbezirk mindestens einen AED (automatisierten externen Defibrillator) zu installieren.

Bei der Anschaffung ist die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einer Stiftung (bspw. der Björn-Steiger-Stiftung oder der Stiftung Kinderherz) zu prüfen, um bei der Suche nach dem richtigen Standort, dem Angebot von Schulung zur Bedienung des Geräts oder gar die Förderung von Anschaffungskosten auszuloten.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Defibrillatoren werden nur als kleiner Teil des Notfallmanagements angesehen. In erster Linie steht das Ergreifen von Basismaßnahmen wie dem Notruf, der Bewusstseinskontrolle und der Herz-Lungen-Wiederbelebung im Vordergrund. Zudem gehören Schulen studienbasiert aufgrund ihrer Tätigkeit und Altersstruktur nicht zur Risikogruppe, die häufig kardiologische Notfälle erlebt.

Aufgrund der Empfehlungen aus der DGUV Information 204-010 (deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), des Arbeitssicherheits-Ausschusses und in Absprache mit der Arbeitsmedizin ist die Beschaffung von Defibrilatoren in Schulen im Hinblick auf das Risiko für Lehrkräfte und Schüler*innen kein Standard.

Die Möglichkeit der Zuammenarbeit und Förderung durch Stiftungen z.B. das Projekt „Herzsicher in der Schule“ ist allen Schulen bekannt. Die Schulen können sich darauf aktiv bewerben.

Die Arbeistsicherheit unterscheidet in der Abwägung zwischen Personal in Schule und Schüler*innen und anderen Personen, die z.B. aufgrund von Vermietungen, z.B. in Sporthallen auf dem Schulgrundstück sind.

In den Sportstätten der Schulen ist ein erhöhtes Risiko eventuell i. R. der Nutzung durch Sportvereine in den Abendstunden oder am Wochenende zu vermuten. Die Entscheidung über die Hinzuziehung eines Sanitätsdienstes obliegt daher grundsätzlich dem jeweiligen Verein und/oder dem Veranstalter, ist immer einzelfallbezogen zu treffen und vorab entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsthematik abzuwägen.