Anfrage Nr. 15-0441/2024:
Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Bundestag und Bundesrat haben bereits im Jahr 2021 mit dem Ganztags-förderungsgesetz der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (8 Stunden an allen fünf Werktagen) für Grundschulkinder schrittweise ab Beginn des Schuljahrs 2026/2027 beschlossen. Die Umsetzung dieses Rechtsanspruches liegt bei den jeweiligen Schulträgern, also für das Stadtgebiet von Hannover bei der Verwaltung der LHH. Die Bundesmittel für die Schaffung der Infrastruktur decken nicht annähernd die damit verbundenen Kosten, daher stellt as Land Niedersachsen zusätzlich für die Jahre 2024 bis 2027 55 Mio. Euro für die Kommunen zur Verfügung. Aber auch die Kommunen selbst als Schulträger werden nicht unerhebliche Finanzmittel im jeweiligen Haushalt verankern müssen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruches soll im Schuljahr 2026/2027 zunächst nur für Erstklässler verbindlich erfolgen, erweitert sich dann jährlich für einen Jahrgang bis jedes Grundschulkind zum Schuljahrsbeginn 2029 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung hat. Dieser Anspruch kann entweder durch ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot in der jeweiligen Grundschule oder durch einen Hortplatz erfüllt werden. Der Betreuungsanspruch gilt jedoch nicht nur für die Unterrichtstage im Schuljahr, sondern auch für die Ferienzeiten (bis auf 4 Wochen), damit erwerbstätige Eltern auch in den Ferienwochen ermöglicht wird, ihrem Beruf nachzugehen.


Zu dieser Thematik fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der Anteil von Grundschulen im Stadtgebiet der LHH, bei denen bislang und voraussichtlich bis zum Beginn des Schuljahrs 2026/2027 kein Ganztagsangebot im Sinne des Rechtsanspruchs besteht bzw. bereitgestellt werden kann?
2. Welche Grundschulen in unserem Stadtbezirk werden nach aktueller Planung aus welchen Gründen keine Ganztagsbetreuung (5x8) bzw. keine Ferienbetreuung anbieten können und welche Grundschulen verfügen bereits über ein entsprechendes Angebot?
3. Was unternimmt die LLH als Schulträger konkret in unserem Stadtbezirk, um den gesetzlich verankerten Anspruch auf Ganztagsbetreuung (auch für Ferienzeiten bis auf 4 Wochen) flächendeckend für alle Grundschüler und ihre Familien umzusetzen?