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Verengung der Fahrbahn Kattenbrookstrift durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Verengung der Kattenbrookstrift durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge erfolgt.
Begründung
Auf der Kattenbrookstrift parken in südlicher Richtung gesehen auf der rechten Fahrbahnseite häufig mittlere und größere Fahrzeuge – auch Sattelzüge – mit der Folge, dass der verbleibende Fahrstreifen bis zur Mittellinie häufig nicht mehr den Mindestabstand aufweist.
Viele Fahrzeugführer sind gezwungen, auf dem Mittelstreifen zu fahren oder sogar darüber hinaus. Dies führt zu Verkehrgefährdungen und war schon Ursache von Beinaheunfällen.