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E-Roller im Stadtgebiet (Ursprungsdrucksache 15-0121/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Überprüfung der Machbarkeit folgender Punkte durchzuführen.
1. Es werden an genau definierten Plätzen E-Roller - Abstellflächen errichtet. Der Bezirksrat wird in dieser Sache beteiligt und bekommt ein Mitspracherecht.
2. Es darf dabei keine Flächenkonkurrenz zwischen Parkraum und E-Roller - Abstellflächen geben, öffentliche Parkplätze dürfen dieser Maßnahme nicht zum Opfer fallen.
3. Die Betreiber der E-Roller haben alle Fahrzeuge binnen 24 Stunden nach dem Abstellen, so aufzustellen, dass diese keine Gefahr für Fußgänger oder Radfahrer darstellen.
4. Von den Betreibern wird keine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Begründung
E-Roller werden von ihren Benutzern oft nach Gebrauch unkontrolliert abgestellt.
Dabei finden sich oft liegende Roller auf Radwegen, die bei schlechter Sicht zu einer erheblichen Gefahr werden können.
Es macht Sinn einige Roller am abgestellten Ort zu belassen, weil sie sich in Reichweite eines Dauerbenutzers befinden, der einen Umweg gehen müsste um eine Abstellfläche zu erreichen.
Durch verschiedene Verkehrsmaßnahmen wurde in den letzten Jahren immer mehr Parkraum abgebaut.
Um Parkprobleme wie in der Südstadt oder Linden zu verhindern ist es wichtig den Parkraum in Ricklingen zu erhalten.
Ein Kriterium für die Wahl eines Wohnortes ist auch ausreichender Parkraum.
Eine Abgabe des Betreibers in Form einer Sondernutzungsgebühr würde die
Benutzung der Roller verteuern, da diese Gebühren an die Bürger weitergegeben werden.