Antrag Nr. 15-0436/2024:
Rad-Fusswege Hermann-Löns-Park

Inhalt der Drucksache:

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Rad-Fusswege Hermann-Löns-Park

Antrag

zu beschließen,

durch den Radverkehrsbeauftragten, den Fußverkehrsbeauftragten und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt über die Situation der Fuß- und Radwege im Hermann-Löns-Park zu berichten und ihre Einschätzungen in einer der nächsten Sitzungen des Bezirksrates – noch vor der Sommerpause – vortragen zu lassen.

Begründung


Mit der Drucksache 15-1205/2020 F1 hatte die Verwaltung unter Punkt 3 „die Notwendigkeit einer Veränderung der verkehrlichen Zuordnung von Radverkehr und fußläufigem Verkehr“ vorgetragen und dazu ausgeführt: „Die augenblickliche Beschilderung für Radfahrer*innen auf gewidmeten Fußwegen mit dem Zusatz „Radfahren erlaubt“ erhöht das Konfliktpotenzial, zumal es sich hier um von der Region ausgewiesene überregionale Radwegeverbindungen handelt. Grundsätzlich wäre aus der Sicht der Verwaltung eine parallele Verkehrsführung umsetzbar.“

Abschließend hatte die Verwaltung „zu bedenken [gegeben], dass in den nächsten zwei Jahren die Planungen des Radschnellweges zwischen Hannover und Lehrte umgesetzt werden sollen, so dass ein Großteil des Radverkehrs über die nördliche Spange entlang der Kleingärten ‚Am Annateich‘ gelenkt wird.“ – Mit der Veloroute 5 ist die Radschnellverbindung nun erfreulicherweise zumindest bis Anderten umgesetzt. Zudem waren erfreulicherweise recht schnell, die in der Stellungnahme der Verwaltung angedachten Änderungen bei der Rad- und Fußwegeführung im Hermann-Löns-Park umgesetzt worden.

Allerdings hatte sich daraufhin am 1. August 2022 die Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen, Sylvia Thiel, an verschiedene Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt gewandt und scharf kritisiert, „dass im Lönspark Hannnover eine wesentliche Änderung auf den Verkehrswegen vorgenommen wurde“. Diese Maßnahme ordne sich ein in eine Entwicklung, wonach „in der Stadt Hannover Entscheidungen zur Begünstigung des Radverkehrs getroffen werden, die nicht nur den Autoverkehr (sinnvoller Weise) begrenzen, sondern auch zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen. […] Bisherige Einwände aus Sicht der Barrierefreiheit sind meiner Erfahrung nach unberücksichtigt geblieben.“

Vor diesem Hintergrund sollen der Radverkehrsbeauftragte, der Fußverkehrsbeauftragte und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt dem Bezirksrat darüber berichten, wie die Interessenkollisionen zwischen Rad- und Fußverkehr und hierbei insbesondere die Erfordernisse der Barrierefreiheit im Hermann-Löns-Park berücksichtigt werden und welche Verbesserungen aus ihrer Sicht hierfür notwendig wären.