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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nachnutzung des Expo-Geländes
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 11.03.2009
TOP 8.3.3.
Ursprünglich sah die Planung vor, dass ehemalige EXPO – Gelände als Medien und IT – Standort zu gestalten und schloss eine Nutzung durch Einzelhandel kategorisch aus.
Nach und nach wurden jedoch Ausnahmen für einige Firmen gemacht. Nun auch für die Fa. Möbel Staude. Darüber hinaus sind erhebliche Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur des Geländes entstanden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Frage 1:
Wie soll in Zukunft die Nachnutzung des EXPO – Geländes aussehen?
Frage 2:
Soll der Ursprüngliche Gedanke eines IT – Standortes beibehalten werden?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die planerische Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Nachnutzung des ehemaligen EXPO-Ostgeländes wird durch rechtsverbindliche Bebauungspläne geregelt.
Die inhaltliche Zielrichtung ist ausgerichtet auf die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbestandortes mit der Fokussierung auf Neue Medien und IT. Dies ist in Teilen äußerst erfolgreich gewesen. Mit der Ansiedlung entsprechender Einrichtungen der Fachhochschule, der Hochschule für Musik und Theater, vielen „jungen“ innovativen Start - Up- Unternehmen (nicht nur im Bereich des Gründerzentrums Campmedia) wie auch bereits etablierten Unternehmen, z.B. Eduard Mathai, htp und anderen, konnte eine spezifische Atmosphäre entstehen. Diese Zielrichtung wird weiterverfolgt, dazu ist der Ausschluss von dieser Entwicklung entgegenstehenden Nutzungsansprüchen (z.B. Lagernutzung, Tankstellen, i.d.R. Einzelhandel ohne Bindung an die Produktion vor Ort) notwendig. Für eine Neuausrichtung der Nachnutzungsziele sind ggf. entsprechende Bauleitplan- Änderungsverfahren erforderlich.
Nur für den Grundstücksstreifen zwischen der Straße der Nationen und den Gärten im Wandel sowie BMW und Wal gibt es mit dem Beschluss der Drucksache 2293/ 2007 den politischen Auftrag an die Verwaltung, bei Vorlage entsprechende Anträge die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von nichtzentrenrelevantem Einzelhandel zu schaffen.