Antrag Nr. 15-0435/2024:
Hochbahnsteigbau Ludwig-Sievers-Ring

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Hochbahnsteigbau Ludwig-Sievers-Ring

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten gemeinsam mit der infra und der Region Hannover auf eine möglichst kurze Bauzeit des Hochbahnsteigs Ludwig-Sievers-Ring und auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Verkehrsflusses in der Sutelstraße während der Bauzeit hinzuwirken. Darüber hinaus sind die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden in der Sutelstraße frühzeitig und kontinuierlich über die wesentlichen Schritte der Baumaßnahmen zu informieren.

Begründung

Der Bau der Hochbahnsteige entlang der Stadtbahnlinie 13 (früher Linie 9) hat für die SPD-Fraktion eine hohe Bedeutung und wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für die Schaffung von Barrierefreiheit und eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV in unseren Stadtteilen ein.

Nach Fertigstellung der Hochbahnsteige Bothfeld und Kurze-Kamp-Straße besitzt der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Bothfelder Kirchweg (zukünftig Ludwig-Sievers-Ring), Fasanenkrug und Stadtfriedhof Bothfeld eine wichtige Priorität. Von besonderer Bedeutung ist dabei der zentral im Stadtteil gelegene künftige Hochbahnsteig Ludwig-Sievers-Ring. Es ist somit ausdrücklich zu begrüßen, dass die Planungen für den Hochbahnsteigbau Ludwig-Sievers-Ring weit vorangeschritten sind und der Baubeginn im Jahr 2025 starten soll. Allerdings wird der Bau des geplanten Mittelhochbahnsteigs die Verkehrssituation sowie die Anwohner*innen und örtlichen Gewerbetreibenden in der Sutelstraße auch vor erhebliche Herausforderungen bzw. Beeinträchtigungen stellen.

Daher sollte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit infra und Region Hannover darauf hinwirken die Bauzeit des Hochbahnsteigs so kurz und die verkehrliche Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten und die o.g. Betroffenen frühzeitig und regelmäßig über die wesentlichen Bauabschnitte/Baumaßnahmen informiert werden.