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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parken auf dem Expo-Gelände
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 11.03.2009
TOP 8.3.2.
Bei der Fahrt über das Expogelände muss man leider immer wieder feststellen, das
es nahezu unmöglich ist, einen Parkplatz zu finden, vor allem wenn Großveranstaltungen
in der Arena oder im Deutschlandpavillion stattfinden.Auch beim Autohaus BMW sind nicht immer ausreichend Parkplätze vorhanden. Die vorhandenen, kostenpflichtigen, Parkhäuser
werden nicht im wünschenswerten Rahmen genutzt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Frage 1:
Wie soll der Parkplatzknappheit und dem „wilden Parken“ auf Bürgersteigen etc. Abhilfe geschaffen werden?
Frage 2:
Wie sieht die Parksituation bei dem wohl neu hinzu kommenden Möbelhaus aus, sind hier von vorn herein für genügend Parkmöglichkeiten gesorgt?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
An den öffentlichen Straßen auf dem Expogelände steht in der Regel ausreichend Parkraum zur Verfügung. Da die meisten Parker jedoch im Nordteil des Geländes oder sogar nördlich der Lissabonner Allee ihr Ziel haben, sind die Parkplätze im Nordbereich des Expogeländes immer sehr stark frequentiert, während im südlichen Teil ausreichend Stellplätze frei bleiben. Die öffentlichen Stellplätze im Expogelände sind nicht für die Besucher der Veranstaltungen in der Arena gedacht. Hier stehen ausreichend Parkplätze in der arenaeigenen Tiefgarage, dem Parkhaus der Gesellschaft für Verkehrsförderung (Dt. Messe AG) sowie auf den Parkplätzen am Hotel Kronsberg zur Verfügung. Weiterhin sind Parkplätze in den Parkhäusern der NILEG an der Weltausstellungsallee vorhanden.
Die Parkplätze an den öffentlichen Straßen sollen von den Mitarbeitern und den Besuchern der Firmen auf dem Expogelände genutzt werden. Es ist jedoch nicht möglich, für bestimmte Gruppen die Parkmöglichkeit auf dem Expogelände zu unterbinden, damit für andere mehr Flächen zur Verfügung stehen. Solange die Fahrzeuge nicht verkehrswidrig geparkt werden, steht jedermann die Möglichkeit offen, an den öffentlichen Strassen im Expogelände sein Fahrzeug abzustellen.
Gegen das vorschriftswidrige Parken wurden zum einen Flächen, die freigehalten werden sollen, abgepollert. Andererseits wird auch durch Kontrollen des Verkehrsaußendienstes der ruhende Verkehr überwacht. Weitere Möglichkeiten, auf die Parksituation einzuwirken, werden derzeit von der Verwaltung nicht gesehen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für das neu zu errichtende Möbelhaus auf dem Expogelände sind die notwendigen Stellplätze gem. § 47 Niedersächsische Bauordnung in Verbindung mit dem Runderlass „Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf“ des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf dem Baugelände selbst nachzuweisen. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze richtet sich dabei u.a. nach Art des Angebotes, nach der Verkaufsfläche und nach der Anzahl der Mitarbeiter. Die Angaben und Berechnungen des Bauantragstellers werden dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnung geprüft. Da noch kein Bauantrag vorliegt, sind Aussagen über die erforderlichen Stellplätze derzeit noch nicht möglich.