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Teilöffnung des Schulhofes des GY Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium und GY Sophienschule
Antrag,
zu beschließen,
den Bolzplatz der Schulen GY Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium und GY Sophienschule für Kinder und Jugendliche freizugeben. Die Öffnung erfolgt wochentags von 16.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 22 Uhr. An Wochenenden und in den Ferien erfolgt die Öffnung ganztags entsprechend der Schulhausmeisterdienste vor Ort.
Begründung
Mit Fertigstellung des Neubaus stehen den Schulen nun qualitativ hochwertige Flächen zur Verfügung, um das Sportangebot auch im Außenbereich sicherzustellen.
Da es in der Umgebung an solchen Sportflächen fehlt, möchte die Verwaltung den Bolzplatz nach dem Schulbetrieb auch der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Um den Verhältnissen vor Ort in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Verkehrssicherheitspflicht nach § 108 Abs. 1, Satz 1, Alt. 3 NSchG zu erfüllen, erfolgt die Öffnung des Bolzplatzes wochentags nach Schulschluss bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 22 Uhr; sowie am Wochenende und in den Ferien ganztags, nach Öffnung und Sicherungspflicht des Schulhausmeisters.
Stellungnahme der Schule
Die Schulen begrüßen die Nutzung des Bolzplatzes durch die Allgemeinheit. Um jedoch den Schulbetrieb nicht zu stören, ist die Öffnung erst nach Schulschluss gewünscht.
Bewertung
Gerne möchte die Verwaltung den Schulhof außerhalb des Schulbetriebes weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich machen und spricht sich daher für die Öffnung und die Festlegung der Nutzungszeiten aus.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bolzplatz der Schulen kann von Mädchen und Jungen gleichermaßen genutzt werden.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Es entstehen geringfügige Kosten für eine veränderte Beschilderung.
40.31 Posner
Hannover / Feb 11, 2026