Antrag Nr. 15-0432/2009:
Anhörung zur Abgrenzung der Stadtbezirke Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Anhörung zur Abgrenzung der Stadtbezirke Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
In der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates ist eine Anhörung zum Thema

Stadtbezirksgrenze zwischen Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode aus der Sicht örtlicher Akteure – Zugehörigkeitsgefühl

durchzuführen. In der Einladung ist anzugeben, dass eine potenzielle, neue Zuordnung von Gebietsteilen östlich des Messeschnellweges (betreffend die östlichen Teile der Stadtteile Waldheim, Seelhorst und Mittelfeld) von Bischofshol bis zur Debberoder Straße in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode als eine der Überlegungen, der weitestgehenden zum Thema, Gegenstand der Anhörung sein soll. Darüber hinaus ist klar zu legen, dass die bestehenden Schulbezirksgrenzen (für Grundschulen) nicht Gegenstand der Anhörung sind.

Einzuladen sind folgende Organisationen, jeweils eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bzw. die von ihnen jeweils beauftragte Person:

Siedlergemeinschaft Hannover-Seelhorst e. V.
Herr Frank Podschadly
Im Wolfskampe 54, 30539 Hannover

Annastift Leben und Lernen gGmbH
– Rehabilitationszentrum –
Wülfeler Straße 60, 30539 Hannover

Therapiezentrum für autistische Kinder gGmbH
– Dietrich-Bonhoeffer-Haus –
Bemeroder Straße 8, 30559 Hannover

Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
August-Madsack-Straße 1, 30559 Hannover (oder: 30148 Hannover)

VfB Hannover-Wülfel e. V.
– Bezirkssportanlage –
Paderborner Straße 7, 30539 Hannover

Kleingartenverein Bemerode e. V.
Herr Eckhard Leitner
Im Wolfskampe 15, 30559 Hannover

Kleingartenverein Seelrode e. V.
Herr Udo Topp
Lortzingweg 12, 30880 Laatzen

Kleingärtnerverein Waldesgrün e. V.
Frau Sylvia Fuß
Hildesheimer Straße 101, 30173 Hannover

Begründung

Die örtliche Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des Stadtgebietes sollte auch bei der Zuordnung von Teilen des Stadtgebietes zu einem Stadtbezirk bzw. zu einem Stadtteil als wesentlicher Maßstab gelten. Um ein Meinungsbild von örtlich ansässigen Interessenvertreterinnen und -vertretern zum Thema zu erhalten, ist eine Anhörung dazu angezeigt.