Antrag Nr. 15-0431/2018:
Änderungsantrag zu DS 15-0137/2018 Abfallfahnder für Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 15-0137/2018 Abfallfahnder für Ricklingen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen,
zwei zusätzliche Ordnungskräfte des städtischen Ordnungsdienstes für den Stadtbezirk Ricklingen für die Zusammenarbeit mit den „aha“-Abfallfahndern einzusetzen.

Begründung

Es gibt sechs Abfallfahnder (Stand: 01.01.2017) des städtischen Betriebes „aha“. Dieser Betrieb untersteht der kommunalen Zuständigkeit der Region Hannover und nicht der Stadt Hannover. Daher sind die Chancen der Verwaltung aussichtslos, einen Abfallfahnder dauerhaft im Stadtbezirk Ricklingen zu etablieren.
Größere Chancen hat daher der städtische Ordnungsdienst, der im Bedarfsfall mit den aha-Abfallfahndern zusammenarbeitet. Der städtische Ordnungsdienst kann ebenso wie die Abfallfahnder Ordnungswidrigkeiten (unerlaubte Abfallentsorgung) anzeigen. Bei Problemen mit ordnungswidrigem Abstellen von Abfall kann der Ordnungsdienst jederzeit den aha-Abfallfahnder als Spezialisten hinzuziehen, um das Problem gemeinsam lösen.
Weiterhin hat der städtische Ordnungsdienst wesentlich mehr Befugnisse, um allgemeines ordnungswidriges Verhalten anzuzeigen.
Auch ist er das richtige Instrument, um Verstöße auf Spielplätzen zu verhindern, Streitigkeiten zu schlichten, bei sonstigen Ordnungswidrigkeiten aller Art eine Identitätsfeststellung durchzuführen, Platzverweise auszusprechen.
Bei Einsätzen in Schwerpunktgegenden (zum Beispiel Canarisweg) würde das subjektive Sicherheitsgefühl des Bürgers gestärkt.