Anfrage Nr. 15-0431/2004:
Einsatz von Ersatz- und Sekundärbrennstoffen im Zementwerk Teutonia

Inhalt der Drucksache:

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Einsatz von Ersatz- und Sekundärbrennstoffen im Zementwerk Teutonia

Anfrage

Das Zementwerk der Teutonia AG in Hannover/Anderten besitzt seit 2001 eine unbefristete Genehmigung der Bezirksregierung Hannover zum Mitverbrennen von Tiermehl und heizwertreichen Abfällen (sog. Ersatz- oder Sekundärbrennstoffen), die die ursprünglichen Regelbrennstoffe bei der Erzeugung der notwendigen Feuerungswärme im Zementofen zu ca. 25% ersetzen. Die Teutonia AG beabsichtigt aus wirtschaftlichen Gründen zukünftig die dreifache Menge heizwertreicher Abfälle für die Energiegewinnung einzusetzen. Das notwendige Genehmigungsverfahren zur unbefristeten Mitverbrennung von bis zu 75% Abfällen sollte in Kürze eingeleitet werden.
Aus Medienberichten der letzten Wochen wurde nun überraschend bekannt, dass die Teutonia AG schon Mitte Oktober letzten Jahres einen Antrag auf eine zweijährige Versuchs- genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zur Mitverbrennung von vorläufig bis zu 60% heizwertreicher Abfälle bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht hat.
Die “Vorprüfung des Einzelfalls” durch die Bezirksregierung Hannover hat zuvor ergeben, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den zweijährigen Probebetrieb verzichtet werden kann, die für Zementwerke mit einer Produktionskapazität von 1.000 t oder mehr je Tag eigentlich vorgeschrieben ist.
Die Teutonia AG hat darüber hinaus bei der Bezirksregierung Hannover für den Probebetrieb Ausnahmen von den Emissionsgrenzwerten für die Luftschadstoffe Stickstoffoxide, Schwefeloxide, Kohlenmonoxid und organische Kohlenstoffverbindungen beantragt.

Das benachbarte Zementwerk der Holcim AG in Sehnde-Höver besitzt bereits unbefristete Ausnahmegenehmigungen für den erhöhten Ausstoß dieser vier Luftschadstoffe. Hier dürfen seit Mitte November heizwertreiche Abfälle, Ersatzrohstoffe und Hilfsstoffe mit einem Anteil von 70% an der jeweiligen Feuerungswärmeleistung eingesetzt werden.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche Industriebetriebe und kommunalen Einrichtungen in der Region Hannover
verbrennen bereits sogenannte Ersatz- oder Sekundärbrennstoffe?
2. Welche dieser Betriebe dürfen von den in der 17. Bundesimmissionsschutzver-
ordnung festgelegten Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe mit einer Ausnahme- genehmigung abweichen oder haben eine entsprechende Genehmigung beantragt?
3. Steht der Verzicht auf eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der Genehmigungsbehörde für den geplanten Probebetrieb nicht in Widerspruch zu
§ 3b des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) was “kumulierende
Vorhaben” in Bezug auf die beiden benachbarten Zementwerke angeht?