Antrag Nr. 15-0428/2026:
Zweckentfremdung von Wohnraum

Inhalt der Drucksache:

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Zweckentfremdung von Wohnraum

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wo im Stadtbezirk 11 eine Zweckentfremdung im Sinne der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt, und in entsprechenden Fällen konsequent zu handeln.
Als Grundlage soll hierbei insbesondere die Online-Plattform von Airbnb herangezogen werden, auf der zahlreiche Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser zur Kurzzeitmiete angeboten werden.

Begründung

Die Stadt Hannover muss aus wohnungs-, steuer-, ordnungs- und baurechtlichen Gründen nachvollziehen können, welche Wohnungen dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden.

Die Landeshauptstadt sollte wissen, wie viele Wohnungen zur Kurzzeitvermietung genutzt werden, da nur auf Basis verlässlicher Zahlen eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik möglich ist.

Ohne Daten lässt sich weder beurteilen, ob dem regulären Mietmarkt in relevantem Umfang Wohnraum entzogen wird, noch kann die Zweckentfremdungssatzung wirksam angewendet und kontrolliert werden.

Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt ist es wichtig, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, anstatt erst zu reagieren, wenn strukturelle Verknappungen bereits eingetreten sind.

Zudem benötigt der Stadtbezirksrat eine valide Informationsgrundlage, um seine Beratungs- und Kontrollfunktion sachgerecht wahrnehmen zu können.