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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Pflanzbindungen in Bebauungsplänen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 11.03.2009 TOP 8.2.5.
Im Rahmen von Bebauungsplänen sind und werden nun seit vielen Jahren häufig Festsetzungen getroffen, die Pflanzbindungen, also Verpflichtungen zum Anpflanzen und zum Erhalt bestimmter Vegetation, zumeist Bäumen, sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen beinhalten. Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
In welcher Weise wird die Einhaltung dieser insbesondere auch der Substitution von Eingriffen in den Naturhaushalt dienenden Regelung beobachtet?
Frage 2:
Welche Erfahrungen konnten bei den Beobachtungen bisher gewonnen werden?
Frage 3:
Wie sehen die Erfahrungen konkret für den Bereich des Expo-Parks Hannover aus?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Soweit Pflanzbindungen und andere Ausgleichsmaßnahmen auf öffentlichen Fläche
festgesetzt sind, werden diese Maßnahmen durch die Stadt selbst umgesetzt, es sei denn,
dass durch einen städtebaulichen Vertrag oder Erschließungsvertrag diese Zuständigkeit
auf einen Investor übertragen wurde. In diesem Falle erfolgt die Kontrolle spätestens bei der
Übertragung der Flächen an die Stadt. Bei auf den Baugrundstücken umzusetzenden
Pflanzmaßnahmen, für die der Bauherr immer selbst zuständig ist, erfolgt die Kontrolle in
der Regel im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, soweit es sich um
genehmigungspflichtige Vorhaben handelt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die geforderten Pflanzmaßnahmen werden überwiegend umgesetzt. Grundsätzlich hat es
sich aus Sicht der Verwaltung jedoch als sinnvoll erwiesen, private Baugrundstücke nicht
übermäßig mit Bepflanzungsfestsetzungen zu belasten: Zum einen sollte man nicht zu stark
in die Freiheit des Bürgers bei der Gestaltung seines Privatgartens eingreifen, zum anderen
sind die Baugrundstücke heutzutage zumeist relativ klein, so dass oftmals schon wegen des
erforderlichen Abstands zum Nachbargrundstück kaum Baumpflanzungen möglich sind.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Expopark stellt einen Sonderfall dar: Bauherr war seinerzeit die EXPO 2000 GmbH, die
den Park einschließlich der darin festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in enger
Abstimmung mit der Stadt herstellen ließ. Nach der EXPO wurden die Flächen an die Stadt
übertragen. Die Unterhaltung und Pflege des Parks hat inzwischen die Union Boden
übernommen. Durch die umfangreiche Mitwirkung der Stadt im Planungsprozess konnte
sichergestellt werden, dass die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auch in der
vorgesehenen Form realisiert wurden.