Anfrage Nr. 15-0426/2009:
Pflanzbindungen in Bebauungsplänen

Inhalt der Drucksache:

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Pflanzbindungen in Bebauungsplänen

Im Rahmen von Bebauungsplänen sind und werden nun seit vielen Jahren häufig Festsetzungen getroffen, die Pflanzbindungen, also Verpflichtungen zum Anpflanzen und zum Erhalt bestimmter Vegetation, zumeist Bäumen, sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen beinhalten. Wir fragen die Verwaltung:

Frage 1:
In welcher Weise wird die Einhaltung dieser insbesondere auch der Substitution von Eingriffen in den Naturhaushalt dienenden Regelung beobachtet?
Frage 2:
Welche Erfahrungen konnten bei den Beobachtungen bisher gewonnen werden?
Frage 3:
Wie sehen die Erfahrungen konkret für den Bereich des Expo-Parks Hannover aus?