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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Erhalt und Sanierung des Bürgerhauses Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.03.2020
TOP 10.2.4.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den längerfristigen Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses Misburg zu sorgen. Als Vorbedingung dafür soll die Verwaltung einen Beschluss vorbereiten und einfordern, dass die sogenannte HSK-Maßnahme (Haushaltssicherungskonzept) für das Bürgerhaus von 2011/12 aufgehoben wird. Zudem soll die Verwaltung in Abstimmung mit gegenwärtigen und zukünftigen Nutzern ein Nutzungskonzept für das Bürgerhaus entwickeln.
Entscheidung
Die Verwaltung verweist auf ihre Antwort vom 11.09. 2018, danach ruht der HSK- Beitrag in Höhe von 115.000 € weiterhin. Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen erbrachten HSK - Beiträgen wird wegen neuer Entwicklungen hingenommen, ohne das sich daraus ein Präzedenzfall ableiten lässt.
Die Nutzung des Bürgerhauses wird weiter zugelassen. Schönheitsreparaturen und kleinere bauliche Verbesserungen werden bei Bedarf durchgeführt.
An einem Gesamtkonzept für die Kultur- und Sozialzentren wird im Dezernat III gearbeitet.
Mit einer Gesamtplanung soll auch die Prüfung einhergehen, wo an welchem Standorten dauerhaften Bedarfe gedeckt werden können.
Mit der Klärung dieses Punktes wird auch die Frage einer wirtschaftlichen und tragfähigen Lösung für das Bürgerhaus mit zu entscheiden sein.
Die Ergebnisse des Gesamtkonzeptes werden in diese Betrachtung einfließen.